Adressenänderung

Umzug

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Wenn Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind und die erforderlichen Schritte bei einem Energieversorger nicht unternommen wurden, wurde ein Regulierungsverfahren in die Wege geleitet. Sie müssen das Formular so schnell wie möglich ordnungsgemäß ausfüllen und (in dem vorfrankierten Umschlag) zurücksenden. Ansonsten wird eine Sperrung Ihres Zählers geplant, was mit Mehrkosten für Sie verbunden ist.

Um einen geschlossenen Zähler öffnen zu lassen:

  1. müssen Sie zuerst einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen;
  2. anschließend brauchen Sie nur noch die Inbetriebsetzung des Zählers unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten) zu beantragen.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Gasversorgung einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt.

Wann ist dieses Dokument erforderlich?

  • Umzug/Einzug
  • Hausverkauf
  • Scheidung/Trennung
  • Todesfall

Die Zählerstände müssen abgelesen werden und auf diesem Formular angegeben werden. Dort findet man auch die Angaben der beiden Kunden wieder (austretender Kunde und „übernehmender“ Kunde). Dieses Dokument muss anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt werden.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist sehr wichtig, da es rechtlich bindend ist. Im Streitfalle über die abgelesenen Zählerstände kann es als Beweismittel angefordert werden. Sie müssen also eine Abschrift des Dokuments behalten.

Selbst wenn Sie die Identität des übernehmenden oder austretenden Kunden (je nach Lage) nicht kennen, müssen Sie dieses Dokument dennoch ausfüllen und Ihrem Energieversorger zurücksenden.

Auf dem Anforderungsschreiben für Ihre Zählerstände, das Sie erhalten, finden Sie die Nummer des bzw. der Zähler, über welche die Energieversorgung Ihrer Wohnung erfolgt.

Bei der Stromversorgung geht es noch schneller: Sie schalten einfach den Hauptschutzschalter ab, um zu prüfen, dass dies effektiv Ihr Zähler ist. Falls Ihre Wohnung dann nicht mehr mit Strom versorgt wird, handelt es sich garantiert um Ihren Zähler …

Bei der Erdgasversorgung brauchen Sie oftmals nur Ihren Heizkessel oder Gasherd einzuschalten und zu prüfen, welcher Zähler dreht und - nach Abschaltung der Geräte – wieder stillsteht.

An erster Stelle müssen Sie ORES (Ihren sozialen Energieversorger) informieren. Der Budgetzähler bleibt in der Wohnung und die Vorauszahlungsfunktion kann deaktiviert werden. Unsere Dienste werden Sie kontaktieren, um das Anbringen/Aktivieren eines Budgetzählers an Ihrer neuen Adresse in Betracht zu ziehen. Dies ist nicht mit Kosten für Sie verbunden.

Nein, dies ist keine Pflicht. Das Wichtigste ist, dass Sie ihren Energieversorger schnell über Ihren Umzug informieren. Er wird Sie bei den weiteren Schritten begleiten.

Denken Sie auch daran, das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen oder zukünftigen Bewohner des Gebäudes - je nachdem was für Sie zutrifft - auszufüllen. Wenn niemand die Energieversorgung auf seinen Namen übernimmt, können Sie Ihren VNB bitten, Ihren Zähler zu versiegeln.

Achtung: Dies ist mit Kosten sowohl für Sie als auch für den zukünftigen Bewohner verbunden.

Eine solche Situation ist nicht normal. So bringen Sie diese in Ordnung:

  1. Sie sind soeben in eine neue Wohnung eingezogen: Sie müssen schnellstens einen Vertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl für diese Adresse abschließen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig – insofern dies noch möglich ist – das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen Bewohner der Wohnung auszufüllen.
  2. Sie erhalten weiterhin Rechnungen, die an den ehemaligen Besitzer/Mieter adressiert sind:

Folgendes ist möglich:

      • Der vorherige Besitzer/Mieter hat seinen Energieversorger nicht über seinen Umzug informiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen sowie auch Ihren eigenen Energieversorger schnellstmöglich zu benachrichtigen.
      • Das Dokument zur Übernahme der Energien wurde entweder gar nicht oder nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt und der neue Energieversorger kann daher die erforderlichen Formalitäten nicht erledigen.
  1. Sie erhalten keine Energierechnung:

Folgendes ist möglich:

      • Sie haben keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Holen Sie dies schnellstmöglich nach, um im Nachhinein unnötige Kosten zu vermeiden.
      • Ein Fehler hat sich in Ihre Akte eingeschlichen. Benachrichtigen Sie schnellstens Ihren Energieversorger.

In den Fällen 2 und 3 kann Ihr Energieversorger Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen, falls Sie die den Energieverbrauch nicht bezahlen.

ORES ist mit der Normalisierung der Situation beauftragt, wenn jemand Energie verbraucht, ohne einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen zu haben. Wir versuchen dann, den neuen Bewohner zu kontaktieren, und richten außerdem Normalisierungsschreiben an die Verbrauchsadresse, bevor wir uns zu Verwaltungszwecken vor Ort begeben. Falls der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) auf keinen dieser Normalisierungsversuche reagiert, wird die Energieversorgung des Gebäudes eingestellt (Versorgungsunterbrechung). Die Wiederherstellung der Energieversorgung ist mit Kosten verbunden. Es ist also besser, die Situation innerhalb kürzester Frist zu normalisieren. In allen Fällen wird eine Untersuchung durchgeführt, um den Verbraucher der Energie an diesem Ort zu ermitteln, dem eine entsprechende Rechnung zum höchsten Marktpreis zugestellt wird. Anschließend wird ein Beitreibungsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet.

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Wenn Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind und die erforderlichen Schritte bei einem Energieversorger nicht unternommen wurden, wurde ein Regulierungsverfahren in die Wege geleitet. Sie müssen das Formular so schnell wie möglich ordnungsgemäß ausfüllen und (in dem vorfrankierten Umschlag) zurücksenden. Ansonsten wird eine Sperrung Ihres Zählers geplant, was mit Mehrkosten für Sie verbunden ist.

Um einen geschlossenen Zähler öffnen zu lassen:

  1. müssen Sie zuerst einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen;
  2. anschließend brauchen Sie nur noch die Inbetriebsetzung des Zählers unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten) zu beantragen.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Gasversorgung einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt.

Wann ist dieses Dokument erforderlich?

  • Umzug/Einzug
  • Hausverkauf
  • Scheidung/Trennung
  • Todesfall

Die Zählerstände müssen abgelesen werden und auf diesem Formular angegeben werden. Dort findet man auch die Angaben der beiden Kunden wieder (austretender Kunde und „übernehmender“ Kunde). Dieses Dokument muss anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt werden.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist sehr wichtig, da es rechtlich bindend ist. Im Streitfalle über die abgelesenen Zählerstände kann es als Beweismittel angefordert werden. Sie müssen also eine Abschrift des Dokuments behalten.

Selbst wenn Sie die Identität des übernehmenden oder austretenden Kunden (je nach Lage) nicht kennen, müssen Sie dieses Dokument dennoch ausfüllen und Ihrem Energieversorger zurücksenden.

Auf dem Anforderungsschreiben für Ihre Zählerstände, das Sie erhalten, finden Sie die Nummer des bzw. der Zähler, über welche die Energieversorgung Ihrer Wohnung erfolgt.

Bei der Stromversorgung geht es noch schneller: Sie schalten einfach den Hauptschutzschalter ab, um zu prüfen, dass dies effektiv Ihr Zähler ist. Falls Ihre Wohnung dann nicht mehr mit Strom versorgt wird, handelt es sich garantiert um Ihren Zähler …

Bei der Erdgasversorgung brauchen Sie oftmals nur Ihren Heizkessel oder Gasherd einzuschalten und zu prüfen, welcher Zähler dreht und - nach Abschaltung der Geräte – wieder stillsteht.

An erster Stelle müssen Sie ORES (Ihren sozialen Energieversorger) informieren. Der Budgetzähler bleibt in der Wohnung und die Vorauszahlungsfunktion kann deaktiviert werden. Unsere Dienste werden Sie kontaktieren, um das Anbringen/Aktivieren eines Budgetzählers an Ihrer neuen Adresse in Betracht zu ziehen. Dies ist nicht mit Kosten für Sie verbunden.

Nein, dies ist keine Pflicht. Das Wichtigste ist, dass Sie ihren Energieversorger schnell über Ihren Umzug informieren. Er wird Sie bei den weiteren Schritten begleiten.

Denken Sie auch daran, das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen oder zukünftigen Bewohner des Gebäudes - je nachdem was für Sie zutrifft - auszufüllen. Wenn niemand die Energieversorgung auf seinen Namen übernimmt, können Sie Ihren VNB bitten, Ihren Zähler zu versiegeln.

Achtung: Dies ist mit Kosten sowohl für Sie als auch für den zukünftigen Bewohner verbunden.

Eine solche Situation ist nicht normal. So bringen Sie diese in Ordnung:

  1. Sie sind soeben in eine neue Wohnung eingezogen: Sie müssen schnellstens einen Vertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl für diese Adresse abschließen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig – insofern dies noch möglich ist – das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen Bewohner der Wohnung auszufüllen.
  2. Sie erhalten weiterhin Rechnungen, die an den ehemaligen Besitzer/Mieter adressiert sind:

Folgendes ist möglich:

      • Der vorherige Besitzer/Mieter hat seinen Energieversorger nicht über seinen Umzug informiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen sowie auch Ihren eigenen Energieversorger schnellstmöglich zu benachrichtigen.
      • Das Dokument zur Übernahme der Energien wurde entweder gar nicht oder nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt und der neue Energieversorger kann daher die erforderlichen Formalitäten nicht erledigen.
  1. Sie erhalten keine Energierechnung:

Folgendes ist möglich:

      • Sie haben keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Holen Sie dies schnellstmöglich nach, um im Nachhinein unnötige Kosten zu vermeiden.
      • Ein Fehler hat sich in Ihre Akte eingeschlichen. Benachrichtigen Sie schnellstens Ihren Energieversorger.

In den Fällen 2 und 3 kann Ihr Energieversorger Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen, falls Sie die den Energieverbrauch nicht bezahlen.

ORES ist mit der Normalisierung der Situation beauftragt, wenn jemand Energie verbraucht, ohne einen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen zu haben. Wir versuchen dann, den neuen Bewohner zu kontaktieren, und richten außerdem Normalisierungsschreiben an die Verbrauchsadresse, bevor wir uns zu Verwaltungszwecken vor Ort begeben. Falls der Bewohner (Mieter oder Eigentümer) auf keinen dieser Normalisierungsversuche reagiert, wird die Energieversorgung des Gebäudes eingestellt (Versorgungsunterbrechung). Die Wiederherstellung der Energieversorgung ist mit Kosten verbunden. Es ist also besser, die Situation innerhalb kürzester Frist zu normalisieren. In allen Fällen wird eine Untersuchung durchgeführt, um den Verbraucher der Energie an diesem Ort zu ermitteln, dem eine entsprechende Rechnung zum höchsten Marktpreis zugestellt wird. Anschließend wird ein Beitreibungsverfahren gegen die betreffende Person eingeleitet.