Anschlüsse und Arbeiten

Anschluss

Sie können Ihren neuen Anschluss sofort online beantragen.

Sie können eine Änderung Ihres Anschlusses direkt online beantragen.

Ein Zähler kann aus mehreren Gründen versiegelt werden (Unterbrechung der Energieversorgung):

  • Umzug: Der vorherige Bewohner ist umgezogen und hat die Schließung des Zählers beantragt.
  • Unbezahlte Rechnungen: Die Rechnungen des Energieversorgers wurden nicht bezahlt. Nach seinen Erinnerungs- und Mahnschreiben kann der Energieversorger beschließen, sich an den Netzbetreiber zu wenden. Er beantragt dann das Anbringen eines Budgetzählers. Mehrere Fälle können auftreten:
    • Wenn der Kunde das Anbringen des Zählers verweigert, kann die Energieversorgung unterbrochen werden.
    • Wenn der Budgetzähler angebracht wurde, der Kunde ihn jedoch nicht wieder auflädt und der Notkredit aufgebraucht ist, schaltet der Zähler automatisch ab (außer für geschützte Kunden, die während 3 Monaten über eine Mindestversorgung verfügen).
    • Der geschützte Kunde hat seine minimale Versorgungszeit (3 Monate) aufgebraucht und die lokale Kommission für Energie (LKE) hat die Unterbrechung seiner Energieversorgung beschlossen.
    • Wenn es sich bei dem Kunden um einen Gewerbekunden handelt, wurde seine Energieversorgung bei Nichtzahlung der Rechnungen möglicherweise auch direkt unterbrochen.
  • Fehlender Versorgungsvertrag: Es wurde Energie verbraucht, ohne dass ein Versorgungsvertrag besteht. ORES schickt ein Schreiben zur Regelung dieser Lage, bevor ein verwaltungstechnischer Besuch beim Kunden erfolgt. Falls der Kunde im Anschluss an diese Schreiben und den Besuch nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, kann die Energieversorgung des Gebäudes unterbrochen werden. Die Wiederinbetriebnahme des Zählers ist mit Kosten verbunden. Somit empfiehlt sich eine umgehende Regelung der Lage.

Es erfolgt in allen Fällen eine Untersuchung, um zu ermitteln, wer Energie an diesem Ort verbraucht hat. Anschließend wird ein Eintreibungsverfahren bei der betroffenen Person wird in die Wege geleitet.

Die geltenden nicht periodischen Tarife finden Sie hier, den in Ihrer Gemeinde geltenden Tarif von ORES hier sowie die allgemeinen Verkaufsbedingungen hier.

Arbeiten

Sobald Sie mit einem Kundenberater von ORES Kontakt hatten, können Sie ihre Akte anhand unseres Online-Tools weiterverfolgen.

Zur Planung der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung von bestehenden Zählern kontaktieren Sie uns unter der 078/15.78.01.

Um einen Termin in Verbindung mit Arbeiten zu planen oder zu verlegen, wenden Sie sich direkt an Ihren Kundenberater oder rufen Sie die 078/15.78.01.

Sie können eine vorherige Stellungnahme von ORES beantragen, um weitere Informationen über die technischen Vorschriften und maßgeschneiderte Ratschläge für Ihr Projekt zu erhalten. Laden Sie dazu ganz einfach das Formular, das Ihrer Lage entspricht, hier runter.

Ihren EAN-Code finden Sie auf Ihrer Energierechnung oder Ihrem Schreiben bezüglich der Zählerablesung. Es handelt sich um eine 18-stellige Zahl.

Falls Sie keine Rechnung zur Hand haben, können Sie Ihren EAN-Code anhand Ihrer Zählernummer hier online wiederfinden.

Connect My Home

ORES, die SWDE, VOO und Proximus schließen sich für den neuartigen Service „Connect My Home“ zusammen, um den Kunden die Ausführung der Anschlussarbeiten ans Strom-, Erdgas-, Wasser-, Telefon-, Fernseh- und Internetnetz an einem einzigen Tag anzubieten, und zwar durch einen einzigen Antrag, ein einziges Angebot und ohne Aufpreis.

Bei den Anschlussarbeiten wird die jeweilige Hausinstallation für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation an die Verteilernetze auf öffentlichem Eigentum angeschlossen. Der Anschluss beinhaltet weder die Abonnierung noch die Inbetriebsetzung der Telekommunikationsdienste.

Connect My Home ist der ideale Dienst für den Anschluss von Neubauten oder renovierten Gebäuden, die zuvor noch keinen Anschluss hatten.

  • Sie reichen einen einzigen Antrag für die Ausführung Ihrer Anschlüsse (bis zu 5 Anschlüssen) ein.
  • Sie werden von einem einzigen Mitarbeiter kontaktiert, der Ihre Akte von Anfang bis Ende für die 4 Betreiber verwaltet: ORES, die SWDE, Proximus und VOO.
  • Sie erhalten alle Preisangebote in einer einzigen E-Mail.
  • Alle Ihre Anschlüsse werden in nur einem Tag erstellt.
  • Sie haben keinerlei Ausgaben für Zusatzkosten.
  • Sie profitieren kostenlos von den Anschlüssen an die Netze von VOO und Proximus. Diese Anschlüsse sind nur im Rahmen eines Anschlusses über Connect My Home kostenlos. Die Inbetriebsetzung der Telekommunikationsdienste hingegen ist nicht kostenlos.

Nachdem Sie Ihren Connect-My-Home-Antrag eingereicht haben, überprüfen alle ausgewählten Betreiber, ob ein gleichzeitiger Anschluss technisch und verwaltungstechnisch machbar ist. Der Connect‑My-Home-Anschluss ist nicht für alle Anschlüsse, die Sie beantragen, gewährleistet. Die Information über die Machbarkeit wird Ihnen spätestens mit der Zusendung Ihres Preisangebots bzw. Ihrer Preisangebote mitgeteilt.

Der Bauherr oder sein Vertreter.

Sie können Ihren Neuanschluss direkt online über connectmyhome.be beantragen.

  1. Ihr Kundenberater überprüft, ob es nötig ist, einen technischen Mitarbeiter zur Anschlussadresse zu schicken
  2. die anderen Betreiber prüfen, ob eine synergetische Ausführung der Arbeiten mit Connect My Home möglich ist
  3. sie erhalten eine E-Mail über die Machbarkeit Ihres Antrags mit sämtlichen Preisangeboten
  4. sie bestätigen Ihren Antrag und stimmen den Angeboten zu
  5. sie legen das Datum für die Ausführung der Arbeiten mit Ihrem Kundenberater fest
  6. alle Arbeiten werden in nur einem Tag ausgeführt

Wir raten Ihnen an, Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Datum der Erstellung der Anschlüsse einzureichen. Während dieser Zeit wird Ihr Antrag geprüft, ein Mitarbeiter vor Ort geschickt, die Preisangebote werden erstellt und an Sie versandt und die Genehmigungen bei den zuständigen Behörden beantragt.*

* im Rahmen einer Akte für einen Standardanschluss

Nachstehend einige Fälle, in denen ein Anschluss mit Connect My Home nicht möglich ist*:

  • Für den Anschluss an das Netz eines oder mehrerer Betreiber sind Ausbau- oder Änderungsarbeiten am Netz nötig.
  • Das Netz eines oder mehrerer Betreiber ist an der Anschlussadresse nicht vorhanden.
  • Das Netz eines oder mehrerer Betreiber wird zurzeit verlegt oder modernisiert und ein Netzanschluss ist augenblicklich nicht möglich.
  • Das Gebäude ist bereits angeschlossen und eine umfassende Überprüfung seitens eines oder mehrerer Betreiber ist im Rahmen Ihres Antrags für die Ausführung der Arbeiten erforderlich.
  • Der Anschluss an das Netz eines oder mehrerer Betreiber ist kein Standardanschluss und erfordert eine umfassende Prüfung.
  • An der Anschlussadresse gibt es mehr als 4 Wohnungen. Zum Beispiel: ein Gebäude mit mehr als 4 Appartements, eine Hausgruppe mit mehr als 4 Häusern.
  • Ihr Antrag ist dringend und die Betreiber benötigen mehr Zeit für die Überprüfung als Ihr Zeitplan zulässt.
  • Die Prüfung Ihres Antrags ergibt, dass keine Erdarbeiten auf öffentlichem Eigentum für einen oder mehrere Betreiber auszuführen sind.

* unvollständige Liste

Nachdem Sie Ihren Anschlussantrag anhand des Webformulars eingereicht haben, wird ein Kundenberater innerhalb 10 Werktagen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Die Zeit zwischen dem Zeitpunkt Ihrer Zustimmung zum Angebot und der Ausführung der Arbeiten beträgt mindestens 21 Werktage* für die Anschlüsse, die im Rahmen von Connect My Home gleichzeitig erstellt werden. In Ihrem Preisangebot finden Sie weitere Informationen über die Ausführungsfrist.

* im Falle eines sogenannten "herkömmlichen" Anschlusses, d. h. für den kein Netzausbau oder sonstige Sonderarbeiten nötig sind.

Der Dienst Connect My Home ist in den wallonischen Gemeinden verfügbar, in denen ORES der Betreiber des Strom- und/oder Gasverteilernetzes ist.

  • falls ORES in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier, um herauszufinden, wer Ihr Strom- und/oder Erdgasverteilernetzbetreiber ist
  • falls die SWDE in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier, um herauszufinden, wer Ihr Wasserversorger ist
  • falls VOO in Ihrer Ortschaft nicht verfügbar ist, klicken Sie hier für weitere Informationen
  • das Proximus-Netz ist in allen Ortschaften verfügbar

Bevor wir unsere Arbeiten ausführen, müssen Sie die Baustelle in Ihrer Wohnung und/oder auf Ihrem Privatgrundstück vorbereiten. Sie müssen beispielsweise Gräben ausheben, die verschiedenen Rohrleitungen in der richtigen Tiefe verlegen, dafür sorgen, dass Ihr Gebäude geschlossen ist, usw.

Diese Vorarbeiten werden in unserem Preisangebot detailliert aufgeführt und anhand von praktischen Videos erklärt. Für einen sorglosen Anschluss bietet ORES Ihnen den Dienst „Service +“ an, insbesondere für die Ausführung der Erdarbeiten und das Verlegen der Rohre an Ihrer Stelle. Zögern Sie nicht und beantragen Sie diesen Service bei Ihrem Kundenberater.

Für alle Fragen über Ihre Anschlussarbeiten steht Ihr ORES-Kundenberater Ihnen zur Verfügung.

Nachdem Sie Ihren Antrag anhand des Webformulars eingereicht haben, nimmt ein Mitarbeiter von ORES Kontakt mit Ihnen auf. Er teilt Ihnen seine vollständigen Kontaktdaten mit. Für jede Änderung Ihres ursprünglichen Antrags können Sie Ihren Kundenberater direkt per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Unser Callcenter ist ebenfalls unter 078 15 78 01 für Sie da.

Nach dem Anschluss Ihres Gebäudes sind Sie in keiner Weise verpflichtet, ein Abonnement bei den Betreibern der Telekommunikationsnetze abzuschließen. Sie können somit die beiden Anschlüsse (Proximus/VOO) ohne Aufpreis beantragen und im Nachhinein den von Ihnen gewünschten Betreiber in aller Ruhe auswählen.

Für Fragen über die Inbetriebsetzung der Zähler und die Aktivierung der Telekommunikationsdienste kontaktieren Sie direkt den von Ihrem Antrag betroffenen Betreiber.

Sobald Ihr Gebäude an VOO und/oder Proximus angeschlossen ist, müssen Sie nur noch den Betreiber Ihrer Wahl kontaktieren und die Installation der von Ihnen ausgewählten Dienste (TV-Internet-Telefon) beantragen. Ein Techniker des von Ihnen ausgewählten Betreibers wird sich vor Ort begeben, um die Dienste zu aktivieren. Sie erhalten Zugang zu den Telekommunikationsdiensten des entsprechenden Betreibers, nachdem Sie die Modalitäten Ihres Abonnements mit ihm geregelt haben.

Für jeden Antrag, der ab dem 1. Juni 2021 eingereicht wird, muss der mit Ihren Arbeiten beauftragte Unternehmer eine Plombe auf Ihrem Wasseranschluss anbringen, wodurch der Durchfluss begrenzt wird. Sie müssen sich folglich an einen zugelassen Zertifizierer wenden, der das CertIBEau (eines pro Zähler) für Sie ausstellt und die Plombe entfernt. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass Ihre Hausinstallation der geltenden Gesetzgebung entspricht. Sie finden die Liste der Zertifizierer sowie weitere Informationen auf folgender Website: https://www.certibeau.be/de

Sie können Ihren neuen Anschluss sofort online beantragen.

Sie können eine Änderung Ihres Anschlusses direkt online beantragen.

Ein Zähler kann aus mehreren Gründen versiegelt werden (Unterbrechung der Energieversorgung):

  • Umzug: Der vorherige Bewohner ist umgezogen und hat die Schließung des Zählers beantragt.
  • Unbezahlte Rechnungen: Die Rechnungen des Energieversorgers wurden nicht bezahlt. Nach seinen Erinnerungs- und Mahnschreiben kann der Energieversorger beschließen, sich an den Netzbetreiber zu wenden. Er beantragt dann das Anbringen eines Budgetzählers. Mehrere Fälle können auftreten:
    • Wenn der Kunde das Anbringen des Zählers verweigert, kann die Energieversorgung unterbrochen werden.
    • Wenn der Budgetzähler angebracht wurde, der Kunde ihn jedoch nicht wieder auflädt und der Notkredit aufgebraucht ist, schaltet der Zähler automatisch ab (außer für geschützte Kunden, die während 3 Monaten über eine Mindestversorgung verfügen).
    • Der geschützte Kunde hat seine minimale Versorgungszeit (3 Monate) aufgebraucht und die lokale Kommission für Energie (LKE) hat die Unterbrechung seiner Energieversorgung beschlossen.
    • Wenn es sich bei dem Kunden um einen Gewerbekunden handelt, wurde seine Energieversorgung bei Nichtzahlung der Rechnungen möglicherweise auch direkt unterbrochen.
  • Fehlender Versorgungsvertrag: Es wurde Energie verbraucht, ohne dass ein Versorgungsvertrag besteht. ORES schickt ein Schreiben zur Regelung dieser Lage, bevor ein verwaltungstechnischer Besuch beim Kunden erfolgt. Falls der Kunde im Anschluss an diese Schreiben und den Besuch nicht die erforderlichen Schritte unternimmt, kann die Energieversorgung des Gebäudes unterbrochen werden. Die Wiederinbetriebnahme des Zählers ist mit Kosten verbunden. Somit empfiehlt sich eine umgehende Regelung der Lage.

Es erfolgt in allen Fällen eine Untersuchung, um zu ermitteln, wer Energie an diesem Ort verbraucht hat. Anschließend wird ein Eintreibungsverfahren bei der betroffenen Person wird in die Wege geleitet.

Die geltenden nicht periodischen Tarife finden Sie hier, den in Ihrer Gemeinde geltenden Tarif von ORES hier sowie die allgemeinen Verkaufsbedingungen hier.