Energie teilen

Grundsätze

Zahlreiche Personen erzeugen und verbrauchen Strom auf lokaler Ebene, insbesondere dank der Installation von Solarmodulen. Demnächst wird es möglich sein, diese lokal erzeugte Energie mit anderen Akteuren gemeinsam zu nutzen.

Dann kann man beispielsweise die zusätzlich durch Fotovoltaikpaneele erzeugte Energie an seine Nachbarn weiterverkaufen oder in ein gemeinsames Windrad investieren, um die so erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen. Dies nennt man gemeinsame Nutzung von Energie oder Energieteilung.

Der gesetzliche Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Energie in der Wallonie liegt noch nicht vor. 4 Formen der gemeinsamen Nutzung von Energie sind jedoch vorgesehen:

  • Die gemeinsame Nutzung von Energie in einem und demselben Gebäude (kollektiver Eigenverbrauch)
  • Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
  • Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
  • Der Peer-to-Peer-Austausch von erneuerbarer Energie

Ein Ausführungserlass der wallonischen Regierung ist jedoch erforderlich, damit diese neuen Regelungen umgesetzt werden können. Der gesetzliche Rahmen soll im Sommer 2023 gesteckt werden.

Die gemeinsame Nutzung von Energie bietet mehrere Vorteile:

  • Die Energieteilung ermöglicht den Zugang zu dezentral erzeugter Energie für Personen, die ansonsten keinen Zugang dazu gehabt hätten.
  • Dank der gemeinsamen Nutzung wird die Energie auf lokaler Ebene verbraucht und der Eigenverbrauch erhöht. Dies wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.
  • Die Energierechnung der Mitglieder müsste niedriger ausfallen. Außerdem gibt es positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die lokale Beschäftigung.

Für die Teilnahme an einer Energieteilung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Jeder Teilnehmer muss über einen Zweirichtungszähler mit viertelstündlicher Fernablesung oder einen Smart Meter verfügen.
  • Die innerhalb einer Energiegemeinschaft gemeinsam genutzte oder kollektiv eigenverbrauchte Energie muss über das öffentliche Netz geleitet werden. Die Einrichtung privater Mikronetze ist untersagt.
  • Die Tätigkeit der Teilung oder des kollektiven Eigenverbrauchs von Strom gilt nicht als Stromversorgungsvorgang und erfordert daher keine Versorgungslizenz.
  • Die Mitglieder, die Erzeuger sind, müssen endgültig auf den Ausgleich verzichten.

Man unterscheidet verschiedene Akteure bei einer Energieteilung:

  • Der Erzeuger: Er ist der Eigentümer der Erzeugungsanlage, mit der die innerhalb der Gruppe von Verbrauchern gemeinsame genutzte Energie erzeugt wird.
  • Der Verbraucher: Er ist der Endverbraucher, der die im Rahmen der Energieteilung erzeugte Energie verbraucht.
  • Der Vertreter der Energieteilung: Er handelt als Vertreter zwischen ORES und den Teilnehmern der Energieteilung. Er kann der Gemeinschaft als Erzeuger oder Verbraucher ebenfalls angehören.
  • Der Verteilernetzbetreiber (ORES): Der Verteilnetzbetreiber ist für die Verwaltung der erfassten Verbrauchsdaten auf dem Netz zuständig. Diese Daten werden dem Energieversorger und dem Vertreter der Energieteilung für die Ausstellung der Rechnungen übermittelt.
  • Die CWAPE: Die wallonische Regulierungsbehörde des Energiemarktes erteilt die Genehmigung für den Start einer Energieteilung.

Eine energieteilung gründen

Sie können sich an einen Vermittler wenden, der Ihnen dann bei der Erstellung Ihres Projekts einer „Energiegemeinschaft und der gemeinsamen Nutzung von Energie in ein und demselben Gebäude“ zur Seite steht. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW).

Die Höhe der Investition in eine Energiegemeinschaft hängt von den Anlagen, ihrer Größe und dem ausgewählten Investitionsmodell ab. Wenn die Tätigkeit im Hinblick auf eine gemeinsame Nutzung von Energie eine bereits installierte Anlage nutzt, fallen die Investitionskosten natürlich geringer aus.

Wenn Ihr Stromverbrauch sehr gering ist, wird ein Großteil Ihres Verbrauchs wahrscheinlich durch die lokal erzeugte Energie abgedeckt werden können, indem Sie Ihre Verbrauchsgewohnheiten leicht ändern.

  • Die Energiegemeinschaft muss seine Rechtseinheit sein (VoG, Genossenschaft …).
  • Ihr Zweck muss die Erzielung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Gewinne sein.
  • Die Energiegemeinschaft muss auf einer offenen und freiwilligen Bürgerbeteiligung beruhen.
  • Nur die Bürger, die KMU und die lokalen Behörden können Mitglieder einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sein.
  • Die Energiegemeinschaft muss auf lokaler Ebene von ihren Mitgliedern (Bürgern, KMU, lokalen Behörden) verwaltet werden.

Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft können Energie gemeinsam nutzen, die durch erneuerbare (EEG) oder nicht erneuerbare Energieträger (BEG) erzeugt werden, wobei die betreffenden Erzeugungsanlagen der Gemeinschaft oder einem bzw. mehreren Mitgliedern gehören.

Die gemeinsam genutzte Energie stammt meistens aus Fotovoltaikpaneelen, die auf dem Dach eines öffentlichen Gebäudes (Schule, Sporthalle…) oder eines privaten Gebäudes (Wohngebäude, Unternehmen, Privatperson…) montiert sind. Die Energie kann auch aus Windrädern oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Wärme und Strom) stammen.

Aufteilung der energie

Die Smart Meter können die Stromentnahme aus dem Netz und die Stromeinspeisung ins Netz sehr genau aufzeichnen.

Der Smart Meter (oder Zweirichtungszähler) misst Verbrauch und Erzeugung im Viertelstundentakt. Dank dieser Daten kann der Netzbetreiber die unter den Mitgliedern ausgetauschten Volumen berechnen und so den Stromverbrauch, der über das öffentliche Netz erfolgt, vom Stromverbrauch aus dem mit einem bzw. mehreren Mitgliedern gemeinsam genutzten Strom unterscheiden. Der Netzbetreiber übermittelt den verschiedenen Akteuren diese Informationen im Hinblick auf die Fakturierung.

Je synchroner der Verbrauch der Mitglieder mit dem Zeitpunkt der lokalen Energieerzeugung ist, je größer müssten die finanziellen Vorteile sein.

Sobald die gemeinsame Nutzung von Energie mehrere Verbraucher betrifft, muss festgelegt werden, wie die ihnen zur Verfügung gestellte Energie aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt dank eines „Verteilerschlüssels“. Die Energieflüsse aus den Energieerzeugungsanlagen werden gemäß diesem Verteilerschlüssel auf die Mitglieder aufgeteilt. Der Verteilerschlüssel wird vorab bei der Gründung der Energieteilung festgelegt.

Die Einspeise- und Entnahmedaten werden im Viertelstundentakt erfasst. Im Rahmen der Energieteilung wird die Aufteilung der Energie aufgrund dieser Daten berechnet. Sie ermöglichen es ORES, viertelstündlich zu messen, was ins Netz eingespeist wurde und was die verschiedenen Mitglieder zum selben Zeitpunkt verbraucht haben. Diese Daten werden anschließend an den Vertreter der Energieteilung und an Ihren Energieversorger für die Ausstellung der Rechnung übermittelt.

Um möglichst gut von der Energieteilung zu profitieren, ist es ratsam, möglichst viel Energie zu verbrauchen, wenn sie erzeugt wird. Beispielsweise indem Sie Ihre energiefressenden Geräte dann einschalten, wenn die Anlagen Strom erzeugen, tagsüber im Falle von Fotovoltaikpaneelen. Indem möglichst viel Energie verbraucht wird, während die Erzeugungsanlagen der Gemeinschaft Strom erzeugen, maximieren Sie die Einsparungen auf die Energierechnung des kommerziellen Energieversorgers.

ORES erfasst die Daten nicht in Echtzeit. Wenn Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit verfolgen wollen, können Sie die Funktionalitäten Ihres Smart Meters über den P1-Port nutzen.

Tarife und fakturierung

Für die Verbraucher ermöglicht die Teilnahme an einer Energieteilung den Zugang zu lokal erzeugter Energie, die günstiger als bei einem herkömmlichen Energieversorger sein müsste. Für die Erzeuger ermöglicht sie die Vergütung ihrer überschüssigen Erzeugung. Die Preisstabilität ist gewährleistet, wodurch man sich gegen eine Tariferhöhung, wie wir sie zuletzt gekannt haben, schützen kann.

Umso mehr Strom die Verbraucher synchron mit dem Zeitpunkt der lokalen Erzeugung verbrauchen, je größer müssten die finanziellen Vorteile sein.

Der Preis der lokal erzeugten Energie wird unter den Mitgliedern und dem Vertreter besprochen. Bei einer Energieteilung kann die lokal erzeugte Energie den Mitgliedern zu einem Preis weiterverkauft werden, der so nah wie möglich an den Produktionskosten liegt (die bei einer Fotovoltaik-Erzeugung gering sind).

Da der Strom jedoch weiterhin durch den Zähler und das öffentliche Netz geleitet wird, werden Kosten für die Nutzung des Netzes in Rechnung gestellt, sowohl für den Strom, der vom herkömmlichen Energieversorger geliefert wird, als auch für den unter den Mitgliedern gemeinsam genutzten Strom.

Ja. Selbst wenn Sie ausschließlich lokal erzeugte Energie verbrauchen, werden Ihnen Kosten für die Nutzung des Netzes von Ihrem Energieversorger in Rechnung gestellt

Ja. Sie erhalten weiterhin eine Rechnung Ihres herkömmlichen Energieversorgers, da Sie weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz verbrauchen werden, unter anderem außerhalb der Erzeugungszeiten. Sie erhalten auch eine Rechnung für den Strom, der aus der Energieteilung stammt. Darüber hinaus wird Ihr Stromversorger Ihnen die Kosten für die Nutzung des Netzes im Rahmen der lokal erzeugten Energie in Rechnung stellen.

Dennoch müsste die Bilanz finanziell vorteilhaft sein: Je mehr gemeinsam genutzte Energie Sie verbrauchen, je geringer fällt die Rechnung Ihres Stromversorgers aus.

Im Rahmen einer Energieteilung erhalten Sie zwei Rechnungen.

Die Rechnung Ihres Energieversorgers wird Folgendes umfassen:

  • die Energie, die Sie aus dem Stromnetz verbraucht haben;
  • die Kosten für die Nutzung des Netzes, sowohl für die Energie, die Sie aus dem Stromnetz entnommen haben, als auch für die Energie, die Sie im Rahmen der Energiegemeinschaft verbraucht haben.

Die Rechnung Ihres Vertreters wird Folgendes umfassen:

  • die Energie, die Sie aus der Energiegemeinschaft verbraucht haben;
  • mögliche Verwaltungskosten in Verbindung mit der Energieteilung.

Wenn Sie Energieerzeuger sind, werden Sie für die innerhalb der Energieteilung genutzte Energie von der Gemeinschaft vergütet. Falls ein Überschuss übrig bleibt, können Sie diesen bei Ihrem Energieversorger verwerten.

Der Sozialtarif steht Ihnen für die bei Ihrem Stromversorger gekaufte Energie weiterhin zu. Für den Strom, den Sie aus der Energieteilung beziehen, bezahlen Sie den Preis, der hierfür festgelegt wurde, und haben also keinen Anspruch mehr auf den Sozialtarif. Mehr Informationen über den sozialen Energieversorger.

Nein. Das Prinzip des jährlichen Ausgleichs ist nicht mit den Tätigkeiten einer Energieteilung vereinbar. Die Mitglieder, die Erzeuger sind, müssen also endgültig auf den Ausgleich verzichten. Alles über den Ausgleich erfahren.

Zahlreiche Personen erzeugen und verbrauchen Strom auf lokaler Ebene, insbesondere dank der Installation von Solarmodulen. Demnächst wird es möglich sein, diese lokal erzeugte Energie mit anderen Akteuren gemeinsam zu nutzen.

Dann kann man beispielsweise die zusätzlich durch Fotovoltaikpaneele erzeugte Energie an seine Nachbarn weiterverkaufen oder in ein gemeinsames Windrad investieren, um die so erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen. Dies nennt man gemeinsame Nutzung von Energie oder Energieteilung.

Der gesetzliche Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Energie in der Wallonie liegt noch nicht vor. 4 Formen der gemeinsamen Nutzung von Energie sind jedoch vorgesehen:

  • Die gemeinsame Nutzung von Energie in einem und demselben Gebäude (kollektiver Eigenverbrauch)
  • Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
  • Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
  • Der Peer-to-Peer-Austausch von erneuerbarer Energie

Ein Ausführungserlass der wallonischen Regierung ist jedoch erforderlich, damit diese neuen Regelungen umgesetzt werden können. Der gesetzliche Rahmen soll im Sommer 2023 gesteckt werden.

Die gemeinsame Nutzung von Energie bietet mehrere Vorteile:

  • Die Energieteilung ermöglicht den Zugang zu dezentral erzeugter Energie für Personen, die ansonsten keinen Zugang dazu gehabt hätten.
  • Dank der gemeinsamen Nutzung wird die Energie auf lokaler Ebene verbraucht und der Eigenverbrauch erhöht. Dies wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.
  • Die Energierechnung der Mitglieder müsste niedriger ausfallen. Außerdem gibt es positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und die lokale Beschäftigung.

Für die Teilnahme an einer Energieteilung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Jeder Teilnehmer muss über einen Zweirichtungszähler mit viertelstündlicher Fernablesung oder einen Smart Meter verfügen.
  • Die innerhalb einer Energiegemeinschaft gemeinsam genutzte oder kollektiv eigenverbrauchte Energie muss über das öffentliche Netz geleitet werden. Die Einrichtung privater Mikronetze ist untersagt.
  • Die Tätigkeit der Teilung oder des kollektiven Eigenverbrauchs von Strom gilt nicht als Stromversorgungsvorgang und erfordert daher keine Versorgungslizenz.
  • Die Mitglieder, die Erzeuger sind, müssen endgültig auf den Ausgleich verzichten.

Man unterscheidet verschiedene Akteure bei einer Energieteilung:

  • Der Erzeuger: Er ist der Eigentümer der Erzeugungsanlage, mit der die innerhalb der Gruppe von Verbrauchern gemeinsame genutzte Energie erzeugt wird.
  • Der Verbraucher: Er ist der Endverbraucher, der die im Rahmen der Energieteilung erzeugte Energie verbraucht.
  • Der Vertreter der Energieteilung: Er handelt als Vertreter zwischen ORES und den Teilnehmern der Energieteilung. Er kann der Gemeinschaft als Erzeuger oder Verbraucher ebenfalls angehören.
  • Der Verteilernetzbetreiber (ORES): Der Verteilnetzbetreiber ist für die Verwaltung der erfassten Verbrauchsdaten auf dem Netz zuständig. Diese Daten werden dem Energieversorger und dem Vertreter der Energieteilung für die Ausstellung der Rechnungen übermittelt.
  • Die CWAPE: Die wallonische Regulierungsbehörde des Energiemarktes erteilt die Genehmigung für den Start einer Energieteilung.