Rechnungen

Energierechnung

Ihr Energieversorger schickt Ihnen jeden Monat eine Stromrechnung zu. Das ist die Monatsrechnung. Sie basiert auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs.

Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Berichtigungsrechnung. Sie bezieht sich auf Ihren tatsächlichen Stromverbrauch, der auf Ihre Zählerstände basiert. Die Berichtigungsrechnung enthält die zwölfte Monatsrechnung sowie einen weiteren Betrag, der je nach Ihren Verbrauchswerten hinzuzurechnen oder abzuziehen ist.

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Falls das Datum Ihrer Rechnung mehr als 30 Tage zurückliegt, können Sie uns anhand unseres Kontaktformulars kontaktieren.

Falls das Datum Ihrer Rechnung weniger als 30 Tage zurückliegt, raten wir Ihnen an, noch einige Tage zu warten. Sie dürften Ihre Rückzahlung in Kürze erhalten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zahlungsplan mit Ihrem Energieversorger vereinbaren.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Wallonischen Kommission für Energie.

Sollten die Zählerstände auf Ihrer Rechnung von denjenigen, die Sie auf Ihrem Zähler abgelesen haben, stark abweichen, kontaktieren Sie ORES über die Rufnummer 078/15.78.01 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr / außer an Feiertagen). So können Sie die Informationen überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen lassen. Diese neuen Informationen werden anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt, damit er eine neue Rechnung erstellt.

Ihr Energieversorger erstellt Ihre Zwischenrechnung oder Endabrechnung. Somit ist er derjenige, der Ihnen zu Ihrer Rechnung Auskunft geben kann. Wenn Sie nach Überprüfung Ihrer Rechnung feststellen, dass diese fehlerhaft ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu beanstanden:

 

  1. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger
  2. oder füllen Sie das Standardbeschwerdeformular auf der Website Ihres Energieversorgers aus
  3. oder senden Sie Ihrem Energieversorger ein Einschreiben

Vergessen Sie auf jeden Fall nicht zu erwähnen, welchen Teil der Rechnung Sie beanstanden und aus welchen Gründen. Ihr Energieversorger hat anschließend 10 Werktage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht oder ob Ihre Beanstandung weiter untersucht werden muss.

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Streitfälle und Beanstandungen.

Arbeiten

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Ihr Energieversorger schickt Ihnen jeden Monat eine Stromrechnung zu. Das ist die Monatsrechnung. Sie basiert auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs.

Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Berichtigungsrechnung. Sie bezieht sich auf Ihren tatsächlichen Stromverbrauch, der auf Ihre Zählerstände basiert. Die Berichtigungsrechnung enthält die zwölfte Monatsrechnung sowie einen weiteren Betrag, der je nach Ihren Verbrauchswerten hinzuzurechnen oder abzuziehen ist.

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Falls das Datum Ihrer Rechnung mehr als 30 Tage zurückliegt, können Sie uns anhand unseres Kontaktformulars kontaktieren.

Falls das Datum Ihrer Rechnung weniger als 30 Tage zurückliegt, raten wir Ihnen an, noch einige Tage zu warten. Sie dürften Ihre Rückzahlung in Kürze erhalten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zahlungsplan mit Ihrem Energieversorger vereinbaren.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Wallonischen Kommission für Energie.

Sollten die Zählerstände auf Ihrer Rechnung von denjenigen, die Sie auf Ihrem Zähler abgelesen haben, stark abweichen, kontaktieren Sie ORES über die Rufnummer 078/15.78.01 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr / außer an Feiertagen). So können Sie die Informationen überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen lassen. Diese neuen Informationen werden anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt, damit er eine neue Rechnung erstellt.

Ihr Energieversorger erstellt Ihre Zwischenrechnung oder Endabrechnung. Somit ist er derjenige, der Ihnen zu Ihrer Rechnung Auskunft geben kann. Wenn Sie nach Überprüfung Ihrer Rechnung feststellen, dass diese fehlerhaft ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu beanstanden:

 

  1. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger
  2. oder füllen Sie das Standardbeschwerdeformular auf der Website Ihres Energieversorgers aus
  3. oder senden Sie Ihrem Energieversorger ein Einschreiben

Vergessen Sie auf jeden Fall nicht zu erwähnen, welchen Teil der Rechnung Sie beanstanden und aus welchen Gründen. Ihr Energieversorger hat anschließend 10 Werktage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht oder ob Ihre Beanstandung weiter untersucht werden muss.

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Streitfälle und Beanstandungen.