Ein Dienst, um die Verwaltung Ihrer öffentlichen Beleuchtung zu erleichtern

Mit dem Beleuchtungsdienst übernimmt ORES gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale sämtliche Dienstleistungen im Bereich Wartung und Instandsetzung für Ihre Gemeinde.

Profitieren Sie vom Mehrwert des Beleuchtungsdienstes

Vereinfachung

Vereinfachtes Angebotsverfahren für jede größere Instandsetzung.

Vorhersehbarkeit & Gemütsruhe

Optimierte Verwaltung des Jahreshaushalts der Gemeinden.

Schnelligkeit und Zufriedenheit

Bedeutend verkürzte Eingriffszeiten (im Falle von Standardmaterial).

Korrekter Preis

Die Pauschale wird aufgrund der durchschnittlichen Eingriffskosten der 3 Vorjahre für Ihre Gemeinde berechnet.

Ein zusätzlicher Dienst

ORES wartet die öffentliche Beleuchtung in 75 % der wallonischen Städte und Gemeinden, d. h. mehr als 450 000 Leuchtkörper. Ein erheblicher Teil dieser Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist zulasten der Gemeinden.

Eingriff Funktionale Beleuchtung Nicht funktionale Beleuchtung (Kirchenscheinwerfer usw.)
Auswechseln Lampe/elektrische Bestandteile/Zubehör Gemeinwohlverpflichtungen (Tarif) Gemeinden
Wartung und Instandsetzung der Anlagen, ohne Zubehör Gemeinden Gemeinden
Sonstige Eingriffe (Ausschaltung für Feuerwerk usw.) Gemeinden Gemeinden

Mit dem Beleuchtungsdienst optimieren Sie nicht nur die Verwaltung der Beleuchtung, Sie erleichtern sich das Leben und steigern den Komfort Ihrer Bürger!

Was beinhaltet der Beleuchtungsdienst?

Die gedeckten Eingriffe sind mit der jetzigen Situation vergleichbar.

Gedeckte Eingriffe Nicht gedeckte Eingriffes
Instand setzende Sonderwartungen « außerhalb der Gemeinwohlverpflichtungen » Akten betreffend die Einrichtung der öffentlichen Beleuchtung, die von den Gemeinden finanziert wird (neue Anlagen und Auswechseln überalterter Anlagen, wenn es sich um mehr als 1 Leuchtkörper handelt)
Schäden an den Anlagen (DI) Eingriffe an Material, das nicht von ORES verwaltet wird
Überalterung (VU)  
Absicherung infolge eines Zwischenfalls (DI VU)  
Sonstige Leistungen (Abschaltungen in der Station, Anbringen von Lichterketten …)  

Darüber hinaus bietet ORES zur Verkürzung der Fristen eine Reihe von standardisiertem Material an.

  • 16 Leuchtenmodelle und 20 Standard-Standleuchtenmodelle, die ab Lager lieferbar sind
  • auf 60 Tage verkürzte Eingriffsfristen
  • optimale Technologien für die Anbringung an Verkehrswegen
  • freie Materialwahl für die Gemeinden

Ein Jahrespauschale, die sämtliche Eingriffe abdeckt

Eine einzige Jahrespauschale deckt sämtliche Eingriffe an Ihrer öffentlichen Beleuchtung für ein Jahr ab.

Berechnung der Jahrespauschale = indexierte durchschnittliche Wartungs- und Instandsetzungskosten der öffentlichen Beleuchtung Ihrer Gemeinde während der 3 vorangegangenen Jahre.

Die Höhe der Pauschale wird spätestens am 30. September des Jahres mitgeteilt, das dem Haushaltsjahr vorangeht. Diese Pauschale wird in 4 vierteljährlichen Raten in Rechnung gestellt. Zum Quartalsende erhalten Sie jeweils eine detaillierte Auflistung der ausgeführten Eingriffe.

Außerdem behält die Gemeinde die Kontrolle über die Eingriffe von ORES, da sie vor der Ausführung von umfangreichen Arbeiten eine Mitteilung erhält, die ihrer Zustimmung bedarf.

Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.

Art Bedingung Info Gemeinde Aktion
Kleinere Eingriffe Keine Museweb Die Instandsetzung erfolgt sofort.
Größere Eingriffe Kostenvoranschlag < 2000€ Mitteilung per E Mail Die geplante Instandsetzung kann innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung kostenfrei storniert werden.
  Kostenvoranschlag > 2000€ Mitteilung per E Mail Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.
  Ausgewechseltes Material nicht ähnlich Mitteilung per E Mail Die Instandsetzung wird nur mit Ihrer Zustimmung ausgeführt.

Sie benötigen Ausführlichere informationen?

Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Person bei ORES oder lesen Sie unsere Antworten auf  häufig gestellte Fragen.