Eine Energieteilung innerhalb desselben Gebäudes starten (kollektiver Eigenverbrauch)
Besuchen Sie die Website der CWaPE, um Ihre Formulare herunterzuladen oder weitere Auskünfte einzuholen.
Schritt 1: Ernennung der Teilnehmer und des Vertreters
Bevor Sie mit der Energieteilung innerhalb eines selben Gebäudes beginnen, stellen Sie sicher, dass Sie über die Energieteilung hinreichend informiert sind, dass Sie sich mit allen Mitgliedern geeinigt haben und dass ihr Vertreter ernannt worden ist.
Zum heutigen Zeitpunkt müssen alle Teilnehmer einer Teilungsaktivität an demselben Verteilnetzbetreiber angeschlossen sein.
Schritt 2: Aufnahme einer Energieteilungsaktivität
Sie füllen das Antragsformular für die Aufnahme einer Energieteilungsaktivität aus und schicken Sie es zusammen mit den dazugehörigen Anlagen an ORES unter partage.energie@ores.be. Wir antworten Ihnen innerhalb von 10 Tagen.
Die verschiedenen Anlagen:
- Anlage 2: Nachweis für die Ermächtigung des Vertreters der Energieteilung
- Anlage 3 (falls zutreffend): geographischer Lageplan, der den Umkreis des Gebäudes festlegt
- Anlage 4 (falls zutreffend): eidesstattliche Erklärung der Miteigentümervereinigung, in der der Umkreis des Miteigentums bescheinigt wird
- Anlage 6: Liste der Teilnehmer an der Energieteilung und der für die Teilung genutzten Erzeugungsanlagen.
- Anlage 7 (falls zutreffend): nicht in der Liste der Standard-Verteilerschlüssel aufgeführter Verteilerschlüssel.
- Anlage 8: eidesstattliche Erklärung der an der Energieteilung teilnehmenden Personen.
Vor Ihrer Beantragung der Aufnahme einer Energieteilungsaktivität empfehlen wir Ihnen, den Vertrag unter Einschluss der Übereinkünfte zwischen den Teilnehmern und dem Vertreter auszuarbeiten (die Einigung über die Preise, die etwaigen Verwaltungskosten, der Verteilerschlüssel usw.) und die erforderlichen Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Weitere Informationen über die nötigen Vertragsbedingungen:
- Ein Zweirichtungszähler (Smart Meter oder AMR-Zähler) muss bei allen Teilnehmern installiert werden.
- Die Erzeuger müssen auf den Ausgleich verzichten.
- Die Teilnehmer, die vom Sozialtarif auf die geteilten (eigenverbrauchten) Volumen profitieren, müssen auf diesen verzichten.
- Die Teilnehmer müssen die Funktion „Zählsystem 3“ (Erfassung von Verbrauchsdaten auf viertelstündlicher Basis) aktivieren, indem sie dies bei ihrem Energieversorger beantragen. Sie akzeptieren es ebenfalls, dem Vertreter ihre Angaben mitzuteilen.
Schritt 3: ORES Prüfung Ihres Antrags
- ORES prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
- ORES prüft Ihren Antrag auf Zulässigkeit: individuelle Kriterien für die Mitglieder (Verzicht auf den Ausgleich, …)
- ORES gibt eine Stellungnahme ab
Schritt 4: Vertrag unterschreiben
Bei vollständigem und ordnungsgemäßem Antrag schickt ORES Ihnen den Vertrag, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn wieder an ORES zurück: partage.energie@ores.be.
Der Vertrag ist eine Übereinkunft zwischen dem Vertreter und ORES, in dem die wichtigen Angaben zur Energieteilung enthalten sind. Er enthält vor allem die Verantwortlichkeiten eines jeden, die Liste der Teilnehmer und den Verteilerschlüssel.
Schritt 5: Die Energieteilung beginnt
- ab jetzt wird ein Teil der Energie im Zuge der Energieteilung gekauft oder verkauft. Der Rest wird über den kommerziellen Versorger jedes Teilnehmers ausgetauscht.
- jeden Monat erhalten Sie von ORES die zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Volumen, um die Fakturierung zu ermöglichen
- der kommerzielle Versorger erhält die zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Volumen, um sie auf den Betrag seiner Rechnungen anrechnen zu können
- die Netzkosten werden in ihrer Gesamtheit weiterhin vom kommerziellen Versorger in Rechnung gestellt
Verwandte Themen
Grundsätze der energieteilung
Energieteilung: praxis