Was macht ORES als sozialer Energieversorger?

Der Zugang zur Energieversorgung ist ein Grundrecht. Deshalb haben die Regierungen 4 Unterstützungsmechanismen eingerichtet.

  • R Tarifs Competitifs

    Sozialtarif

    Bei Zahlungsschwierigkeiten kann Ihr Verteilernetzbetreiber ORES Ihren kommerziellen Energieversorger ersetzen und Sie dann zum Sozialtarif, dem günstigsten Marktpreis, mit Strom und/oder Erdgas versorgen.

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  • R Coeur

    Individuelle Vorgehensweise

    ORES arbeitet mit den ÖSHZ zusammen, um Sie bei der Bewältigung der finanziellen Probleme zu unterstützen (zumutbare Tilgungspläne, Aussetzung des Verfahrens usw.). Sie profitieren von einer sozialen und individuellen Vorgehensweise.

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  • R Secours Hivernal

    Notversorgung für den Winter

    Falls es Ihnen aufgrund knapper Finanzmittel nicht möglich ist, Ihre Wohnung während der Winterzeit zu heizen, können Sie von der „Winternotversorgung mit Erdgas“ profitieren. Dieser Unterstützungsmechanismus garantiert Ihnen während der Winterzeit eine Ermäßigung von 70 % auf den Sozialtarif.

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  • R Compteur Elec Communicant Prepaiement

    Vorauszahlung

    ORES kann in Ihrer Wohnung einen Smart Meter mit Vorauszahlungsfunktion kostenlos montieren. Durch die Vorauszahlung Ihrer Energie, haben Sie Ihren Verbrauch besser im Griff und vermeiden böse Überraschungen beim Erhalt Ihrer Abschlussrechnung.

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Nur ein geschützter Kunde kann ORES als sozialen Energieversorger wählen. 

Wie müssen Sie vorgehen?
  1. Prüfen Sie direkt online, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
  2. Falls ja, füllen Sie das Antragsformular online aus.
Sie benötigen das Formular in Papierform?

Füllen Sie dieses Formular aus und unterschreiben Sie es. Schicken Sie es zusammen mit einer Bescheinigung als Nachweis Ihres Status als geschützter Kunden zurück per:

  • Post: ORES - BP 10014 - 6041 Gosselies
  • E-Mail: clients@ores.be
  • Fax: 071 54 96 89

Frage zum Thema

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Infolge eines Beschlusses der Föderalregierung endet der Anspruch auf den Sozialtarif für BIM-Kunden (Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Beihilfe haben) am 1. Juli 2023.