Wie erfolgt Ihre Zählerablesung?
Ein korrektes Ablesen Ihrer Zähler ist die Garantie dafür, genau das zu zahlen, was Sie verbrauchen und keinen Cent mehr!
Smart Meter
Im Falle eines Smart Meters müssen Sie nichts tun. Die Zählerstände werden automatisch an ORES übermittelt. Die Ablesung der Strom- oder Gaszählerstände hängt von der Leistung und dem Druck ab.
Art der Ablesung eines Stromzählers
Art der Ablesung | Leistungsbegrenzungen | Ablesefrequenz |
AMR | ≥ 100 kVa | ¼ h |
Monatlich | ≥ 56 kVa und < 100 kVa | Monat |
Jährlich | < 56 kVa | ¼ h, Monat und Jahr |
Art der Ablesung eines Gaszählers
Art der Ablesung | Druckbegrenzungen | Ablesefrequenz |
AMR | ≥ 1 M Nm³/h | 1 h |
Monatlich | ≥ 160 Nm³/h und < 1M Nm³/h | Monat |
Jährlich | < 160 Nm³/ h | Jahr |
Das als „AMR“ (Automated Meter Reading) bezeichnete Ablesen besteht in einem automatischen Fernablesen.
Elektromechanischer Zähler
Ein Jahr auf zwei schicken wir Ihnen ein Schreiben mit einer Aufforderung zur Mitteilung der Zählerstände Ihres Strom- und/oder Gaszählers. Für diese Zählerablesung müssen Sie die letzten 4 Ziffern Ihrer Zählernummer sowie Ihre Zählerstände (nur die Zahlen vor dem Komma) notieren.
Wie können Sie einen informativen Zählerstand erhalten?
- Falls Sie einen Smart Meter haben, kontaktieren Sie direkt Ihren Energieversorger.
- Falls Sie keinen Smart Meter haben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände mitzuteilen; wir kümmern uns anschließend um deren Weiterleitung an Ihren Energieversorger. Zwischen Ihrem Antrag für einen informativen Zählerstand und einer anderen vorherigen Zählerablesung muss mindestens ein Monat liegen. Reichen Sie Ihren Antrag über unser Online-Formular ein. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail innerhalb von 5 Werktagen.
Dank des informativen Zählerstands:
- erhalten Sie eine zusätzliche Information über Ihren Verbrauch / Ihre Erzeugung;
- können Sie eine Neuberechnung Ihrer Abschlagszahlungen bei Ihrem Energieversorger beantragen.
Bemerkung: Ihr Antrag für einen informativen Zählerstand ersetzt weder die jährliche Zählerablesung, noch einen Berichtigungsantrag oder eine Zählerablesung im Rahmen eines Energieversorgerwechsels. Sollten Sie von einem dieser Fälle betroffen sein, führen Sie bitte die Schritte aus, die Ihnen in dem diesbezüglichen Schreiben oder der E-Mail mitgeteilt wurden, beispielsweise über Ihren Kundenbereich.