Die gemeinsame Nutzung von Energie in der Praxis
Die Energieteilung erfolgt über das bestehende Stromnetz. Der Strom zur Deckung Ihres Verbrauchs stammt teilweise aus der Energieteilung und teilweise aus dem Stromnetz (beispielsweise nachts, außerhalb der Erzeugungszeiten).
Die Standardverteilerschlüssel
Die CWaPE, die wallonische Regulierungsbehörde auf dem Energiemarkt, hat eine Reihe von Standardverteilerschlüsseln festgelegt. Wenn der Vertreter eine andere Art von Verteilerschlüssel anwenden möchte, muss dafür eine spezifische Genehmigung beantragt werden.
Der feste Verteilerschlüssel mit gleichen Anteilen
Prinzip: Die Energievolumen werden zu festen und gleichen Anteilen auf die Teilnehmer aufgeteilt.
Vorteile: Einfache Umsetzung und faire Behandlung aller Teilnehmer. Darüber hinaus ist das Hinzufügen oder Herausnehmen eines Teilnehmers der Energieteilung unkompliziert, die prozentuale Aufteilung wird automatisch angepasst.
Der feste spezifische Verteilerschlüssel
Prinzip: Die Energievolumen werden auf die Teilnehmer aufgeteilt gemäß Prozentsätzen, die vorab in einer Vereinbarung festgelegt wurden. Diese Prozentsätze können beispielsweise auf der Höhe der jeweiligen persönlichen Investition in die Erzeugungsanlagen beruhen.
Vorteile: Mit diesem Verteilerschlüssel können bei der Verteilung der Energievolumen Prioritäten eingeräumt werden.
Der dynamische Verteilerschlüssel verhältnismäßig zum Verbrauch
Prinzip: Die Energievolumen werden dynamisch auf die Teilnehmer verteilt, verhältnismäßig zu ihrem Energieverbrauch.
Vorteile: Dieser Verteilerschlüssel fördert den Eigenverbrauch innerhalb der Energieteilung, begünstigt jedoch auch die großen Verbraucher.
Falls Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben, behalten Sie diesen Anspruch für den Teil der Energie, die Sie bei Ihrem Stromversorger kaufen. Für den Strom, den Sie aus der Energieteilung beziehen, haben Sie keinen Anspruch mehr darauf. Mehr Informationen über den sozialen Energieversorger.
Frage zum Thema
Die Smart Meter können die Stromentnahme aus dem Netz und die Stromeinspeisung ins Netz sehr genau aufzeichnen.
Der Smart Meter (oder Zweirichtungszähler) misst Verbrauch und Erzeugung im Viertelstundentakt. Dank dieser Daten kann der Netzbetreiber die unter den Mitgliedern ausgetauschten Volumen berechnen und so den Stromverbrauch, der über das öffentliche Netz erfolgt, vom Stromverbrauch aus dem mit einem bzw. mehreren Mitgliedern gemeinsam genutzten Strom unterscheiden. Der Netzbetreiber übermittelt den verschiedenen Akteuren diese Informationen im Hinblick auf die Fakturierung.
Je synchroner der Verbrauch der Mitglieder mit dem Zeitpunkt der lokalen Energieerzeugung ist, je größer müssten die finanziellen Vorteile sein.
Der Preis der lokal erzeugten Energie wird unter den Mitgliedern und dem Vertreter besprochen. Bei einer Energieteilung kann die lokal erzeugte Energie den Mitgliedern zu einem Preis weiterverkauft werden, der so nah wie möglich an den Produktionskosten liegt (die bei einer Fotovoltaik-Erzeugung gering sind).
Da der Strom jedoch weiterhin durch den Zähler und das öffentliche Netz geleitet wird, werden Kosten für die Nutzung des Netzes in Rechnung gestellt, sowohl für den Strom, der vom herkömmlichen Energieversorger geliefert wird, als auch für den unter den Mitgliedern gemeinsam genutzten Strom.
Ja. Sie erhalten weiterhin eine Rechnung Ihres herkömmlichen Energieversorgers, da Sie weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz verbrauchen werden, unter anderem außerhalb der Erzeugungszeiten. Sie erhalten auch eine Rechnung für den Strom, der aus der Energieteilung stammt. Darüber hinaus wird Ihr Stromversorger Ihnen die Kosten für die Nutzung des Netzes im Rahmen der lokal erzeugten Energie in Rechnung stellen.
Dennoch müsste die Bilanz finanziell vorteilhaft sein: Je mehr gemeinsam genutzte Energie Sie verbrauchen, je geringer fällt die Rechnung Ihres Stromversorgers aus.
Im Rahmen einer Energieteilung erhalten Sie zwei Rechnungen.
Die Rechnung Ihres Energieversorgers wird Folgendes umfassen:
- die Energie, die Sie aus dem Stromnetz verbraucht haben;
- die Kosten für die Nutzung des Netzes, sowohl für die Energie, die Sie aus dem Stromnetz entnommen haben, als auch für die Energie, die Sie im Rahmen der Energiegemeinschaft verbraucht haben.
Die Rechnung Ihres Vertreters wird Folgendes umfassen:
- die Energie, die Sie aus der Energiegemeinschaft verbraucht haben;
- mögliche Verwaltungskosten in Verbindung mit der Energieteilung.
Wenn Sie Energieerzeuger sind, werden Sie für die innerhalb der Energieteilung genutzte Energie von der Gemeinschaft vergütet. Falls ein Überschuss übrig bleibt, können Sie diesen bei Ihrem Energieversorger verwerten.
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