ORES als vorübergehender Energieversorger
ORES fungiert sowohl für Unternehmen als auch für Haushaltskunden als vorübergehender Energieversorger für Strom, auch Energieversorger X genannt.
Mehrere Umstände, die in der regionalen Gesetzgebung erläutert werden, können zu einer vorübergehenden Energieversorgung durch ORES führen:
- Sie sind mit Ihrem kommerziellen Energieversorger in Schwierigkeiten geraten (gekündigter oder aufgehobener Vertrag).
- Der Friedensrichter beantragt eine Unterbrechung Ihrer Energieversorgung während der Winterpause.
Ihr Energieverbrauch wird Ihnen in diesem Fall zum Höchsttarif (FR) in Rechnung gestellt.
UNSER RAT: Falls Ihre Energieversorgung durch den vorübergehenden Energieversorger erfolgt, bringen Sie Ihre Lage schnellstens in Ordnung. Die Energieversorgung durch den vorübergehenden Energieversorger ist angesichts der Kosten des Höchsttarifs und des Risikos einer Unterbrechung Ihrer Energieversorgung möglichst zu vermeiden.
Welche Art von Rechnung erhalten Sie vom vorübergehenden Energieversorger?
Der Verbrauch während diesem vorübergehenden Zeitraum wird zum Höchsttarif in Rechnung gestellt. Sie haben einen vorübergehenden Vertrag mit ORES und können 2 Arten von Rechnungen erhalten:
- Die Zwischenrechnungensind die monatlichen Abschlagsrechnungen. Sie beruhen auf einer Schätzung Ihres Verbrauchs (je nach Ihrem vorherigen Verbrauch oder einem durchschnittlichen Verbrauchsprofil).
- Die Abschlussrechnungberücksichtigt die bereits ausgestellten (jedoch nicht notwendigerweise beglichenen) Abschlagsrechnungen. Sie erhalten eine Abschlussrechnung, sobald Ihre Situation geregelt ist. Eine Jahresrechnung wird ausgestellt, falls der Monat Ihrer Zählerablesung in den Zeitraum fällt, in dem Sie vom Energieversorger X beliefert werden.
Was umfasst Ihre Rechnung?
Ihre Rechnung beinhaltet folgende 4 Punkte:
- den Energiepreis,
- die Transportkosten,
- die Verteilerkosten,
- die Steuern und Abgaben an die öffentliche Hand.
Weitere Informationen über die Reform der Sonderverbrauchssteuer
Für Gewerbekunden wurde die Sonderverbrauchssteuer vom 1. November 2022 bis zum 31. März 2023 vorübergehend gesenkt. Seit dem 1 April 2023 findet der Standardtarif von der Zeit vor November 2022 wieder Anwendung.