Der Beleuchtungsdienst

Inanspruchnahme

Mit dem Beleuchtungsdienst übernimmt ORES gegen Zahlung einer Jahrespauschale sämtliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark, die ursprünglich den Gemeinden obliegen. Diese Dienstleistung kann also ausschließlich von den Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Auf unserer Website finden Sie alle entsprechenden Informationen.

Der Beleuchtungsdienst kann das nächste Mal am 1. Januar des nächsten Jahres aktiviert werden. Die Gemeinden haben ORES die Inanspruchnahme des Dienstes bis zum 31. Dezember mitzuteilen.

Der Beleuchtungsdienst wird nach Ablauf des Jahres 2022 erneut bewertet. Daraufhin wird ORES gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vornehmen, um die entsprechenden operativen Modalitäten zu optimieren.

Das Verfahren zur Inanspruchnahme dieses Dienstes erfolgt in zwei Schritten:

  • der Gemeinderat beschließt den Beitritt zur Charta des Beleuchtungsdienstes. Dieser Beschluss umfasst die Beauftragung des Gemeindekollegiums mit der Ausführung des Beschlusses
  • das Gemeindekollegium beschließt jedes Jahr die Ausführung des Beleuchtungsdienstes, indem es das von ORES unterbreitete Budget (= Pauschale) genehmigt

Eine Kopie des Beschlussprotokolls des Gemeindekollegiums ist jedes Jahr an ORES zu richten.

Die Modalitäten des Beleuchtungsdienstes sind in der Charta „Öffentliche Beleuchtung“ genau beschrieben und festgelegt, die vom Verwaltungsrat von ORES auf seiner Sitzung vom 12. Juni 2019 genehmigt wurde.

Pauschale

Für das folgende Jahr entspricht die Pauschale dem indexierten Durchschnitt der Wartungs- und Reparaturkosten, die den Gemeinden für die letzten drei abgeschlossenen Jahre in Rechnung gestellt wurden. Zum Beispiel werden für 2023 die Jahre 2019, 2020 und 2021 berücksichtigt.

Es handelt sich um den Verbraucherpreisindex, der auf der Website StatBel (Generaldirektion Statistik und Wirtschaftsinformation) mitgeteilt wird. Die jährlichen Kosten werden auf der Basis des Bemessungsjahres der Pauschale indexiert. Für die Berechnung der Pauschale 2024 gilt 2023 als Bemessungsjahr.

Spätestens im September jedes Jahres schickt ORES jeder Gemeinde die detaillierte Berechnung der Pauschale für das Folgejahr zu. Dieser Berechnung werden die Details über die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beigefügt, die in den Bezugsjahren am kommunalen Beleuchtungspark durchgeführt werden.

Wir haben festgestellt, dass diese Kosten von einem Jahr zum anderen für die meisten Gemeinden sehr konstant bleiben.

Dies ist insofern logisch, als diese Kosten abhängig sind vom Durchschnittsalter des öffentlichen Beleuchtungsparks (dieses ändert sich kaum von einem Jahr zum anderen) sowie von der Wahrscheinlichkeit von Unfällen (diese ist zufallsbedingt und unterliegt dem Gesetz der großen Zahlen).

Einige Gemeinden haben in der Vergangenheit relativ starke Schwankungen erlebt, jedoch oftmals aus haushaltstechnischen Gründen, die zu einer Verschiebung mancher dieser Kosten führten.

Da die Pauschale auf der Basis von historischen Daten berechnet wird, gibt es zwangsläufig eine Differenz mit den Kosten eines selben Jahres. Diese Differenz kann zugunsten der Gemeinde oder von ORES ausfallen. Sie wird in die Berechnung der folgenden Pauschalen mit einbezogen und somit im Laufe der Folgejahre abgebaut.

Nach Ablauf des Jahres 2022 prüft ORES die Differenzen zwischen den gezahlten Pauschalen und den berechneten Kosten. Falls sehr starke Abweichungen festgestellt werden, erfolgt ein Abgleich zugunsten der betroffenen Gemeinden.

Diese Anträge gehören nicht zu den Dienstleistungen, die vom Beleuchtungsdienst abgedeckt werden. Nur vereinzelte punktuelle Instandsetzungen gehören dazu.

Es handelt sich hier um die Erneuerung von Anlagen, die eventuell überaltert sind und als Bauarbeiten zu betrachten sind. Dabei haben die Gemeinden zwei Vorteile: eine Finanzierungsperiode von 15 oder 20 Jahren und gegebenenfalls die Gewährung von Subventionen.

Für jede Instandsetzung schickt ORES der Gemeinde einen Kostenvoranschlag zu (siehe auch „Mitteilungen und Genehmigungen“). Eben dieser Kostenvoranschlag ist der Versicherungsgesellschaft zu übermitteln, die dann den Betrag auf das Bankkonto der Gemeinde überweist.

Ja, sofern sie Gegenstand eines Eingriffs von ORES waren. Da die eventuelle Rückerstattung durch eine Versicherungsgesellschaft (oder einen haftpflichtigen Dritten) unmittelbar auf das Bankkonto der Gemeinde erfolgt, ist dies für die Gemeinde ein kostenneutraler Vorgang.

Mitteilungen und Genehmigungen

ORES richtet die Mitteilungen für Planarbeiten an die Personen, die ihr vonseiten der Gemeinde (per E-Mail) mitgeteilt werden. Jede Mitteilung enthält eine Leistungsbeschreibung der geplanten Arbeiten sowie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Der Gemeinderat kann dem Kollegium oder einem Gemeindebeamten (Leiter des Bauamtes, der Finanzabteilung o.ä.) die Verantwortung für die Genehmigung der Arbeiten übertragen. Die Identitätsangaben dieser Personen sind ORES zu übermitteln, damit sie ihnen die Mitteilungen ordnungsgemäß zuschicken kann.

Die erteilte Genehmigung der Gemeinde an ORES hat schriftlich zu erfolgen. Dabei kann es sich um eine einfache E-Mail (bevorzugte Lösung) oder ein normales Postschreiben handeln.

Der Gemeinde wird am Ende jedes Quartals ein Bericht mit den detaillierten Eingriffen an ihrem öffentlichen Beleuchtungspark übermittelt. Anhand dieses Berichts, der auch die angerechneten Kosten beinhaltet, kann die Gemeinde die Entwicklung dieser Kosten im Vergleich zur Pauschale desselben Jahres verfolgen.

Standardisiertes Material

Es handelt sich um zwei Leuchtenmodelle (TECEO & LUMA MINI), die mit verschiedenen Leistungs- und Lichtflussniveaus erhältlich sind. Mit den verfügbaren Konfigurationen kann der Ersatzbedarf an Leuchten um mehr als 80% gedeckt werden.

Es handelt sich um ein Lichtmastmodell, das in drei verschiedenen Höhen und vier verschiedenen Farben (galvanisiert, hellgrau, dunkelgrau und aluminiumfarbig) erhältlich ist. Mit den verfügbaren Konfigurationen kann der Ersatzbedarf an Lichtmasten (des Verkehrswegenetzes) um bis zu 80% gedeckt werden.

Nein, die Gemeinde kann die Leuchten- und Lichtmastmodelle frei wählen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass dank der Wahl von Standard-Referenzen die Eingriffsfristen wesentlich verkürzt werden können, und zwar zu geringeren Kosten.

Mit dem Beleuchtungsdienst übernimmt ORES gegen Zahlung einer Jahrespauschale sämtliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungspark, die ursprünglich den Gemeinden obliegen. Diese Dienstleistung kann also ausschließlich von den Gemeinden in Anspruch genommen werden.

Auf unserer Website finden Sie alle entsprechenden Informationen.

Der Beleuchtungsdienst kann das nächste Mal am 1. Januar des nächsten Jahres aktiviert werden. Die Gemeinden haben ORES die Inanspruchnahme des Dienstes bis zum 31. Dezember mitzuteilen.

Der Beleuchtungsdienst wird nach Ablauf des Jahres 2022 erneut bewertet. Daraufhin wird ORES gegebenenfalls die erforderlichen Anpassungen vornehmen, um die entsprechenden operativen Modalitäten zu optimieren.

Das Verfahren zur Inanspruchnahme dieses Dienstes erfolgt in zwei Schritten:

  • der Gemeinderat beschließt den Beitritt zur Charta des Beleuchtungsdienstes. Dieser Beschluss umfasst die Beauftragung des Gemeindekollegiums mit der Ausführung des Beschlusses
  • das Gemeindekollegium beschließt jedes Jahr die Ausführung des Beleuchtungsdienstes, indem es das von ORES unterbreitete Budget (= Pauschale) genehmigt

Eine Kopie des Beschlussprotokolls des Gemeindekollegiums ist jedes Jahr an ORES zu richten.

Die Modalitäten des Beleuchtungsdienstes sind in der Charta „Öffentliche Beleuchtung“ genau beschrieben und festgelegt, die vom Verwaltungsrat von ORES auf seiner Sitzung vom 12. Juni 2019 genehmigt wurde.