"Der Übergang auf LED"
Prinzipien und EWR
Im Rahmen der zahlreichen Aktionen zur Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks hat die wallonische Regierung beschlossen, die Verteilernetzbetreiber mit der Modernisierung sämtlicher öffentlichen Beleuchtungsarmaturen zu beauftragen, um diese mit den effizientesten Technologien auszustatten. Dieser Beschluss wurde insbesondere im Rahmen der Entwicklung der technischen Regelung Ökodesign der EU gefasst, die neue Energieleistungen festlegt (ein Beschluss, welcher der Herstellung von NaLP-Entladungslampen ein Ende setzte).
Ab 2023/2024 wird es somit unmöglich sein, die mit NaLP-Lichtquellen ausgestatteten Leuchtkörper instand zu setzen. Da diese Lampen so oder so ersetzt werden müssen, hat die Regierung einen umfangreichen Auswechselungsplan beschlossen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Beleuchtung aufrechtzuerhalten und die Energieeffizienz zu verbessern.
Es handelt sich um den Erlass, der die praktischen Modalitäten hinsichtlich der Gemeinwohlverpflichtungen der Verteilernetzbetreiber im Bereich der „Wartung der öffentlichen Beleuchtung“ festlegt.
Dieser Erlass wurde von der wallonischen Regierung am 14. September 2017 abgeändert und vervollständigt. Er bietet den Städten und Gemeinden an, ihren öffentlichen Beleuchtungspark mit neueren und effizienteren Lichtquellen (sowohl in Bezug auf die Wartung als auch auf die Energieeinsparungen) über ihren Verteilernetzbetreiber auszustatten.
Als Verteilernetzbetreiber in 75 % der wallonischen Städte und Gemeinden obliegt ORES unter anderem der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung. Dies beinhaltet Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben, aber auch die Modernisierung dieser öffentlichen Beleuchtung insgesamt.
Der Anwendungsbereich beruht auf dem Erlass der wallonischen Regierung von September 2017 über die Auswechselung des wallonischen öffentlichen Beleuchtungsparks und betrifft:
- die GWV-Leuchten,
- die Nicht-GWV-Leuchten,
- das Auswechseln von Befestigungsbögen (nur wenn erforderlich),
- das Auswechseln von beschädigten oder anzupassenden Masten und kleinen Masten, und zwar für den gesamten öffentlichen Beleuchtungspark von ORES.
Folgende Fälle können in eine Akte „EWR ÖB“ unter Berücksichtigung von Besonderheiten integriert werden:
- Verbesserungsarbeiten durch das Hinzufügen/Entfernen von Leuchtkörpern auf einem bestehenden Träger zulasten der Gemeindeverwaltung (maximal 10 hinzugefügte Leuchtkörper);
- Erneuerungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungsnetz, falls erforderlich;
- Arbeiten zur Auswechselung von veralteten Masten;
- Arbeiten zur Auswechselung von Standleuchten;
- Arbeiten zur Auswechselung von beschädigten (DI)/überalterten (VU) Leuchten.
Die LED-Technologie wird demnächst in der ganzen Wallonie vorzufinden sein. Sie ermöglicht Energieeinsparungen bei einem geringeren Wartungsaufwand.
Darüber hinaus fördert sie das Dimmen der Beleuchtung, das darin besteht, die Lichtstärke zu ganz bestimmten Zeiten zu verringern und diese anschließend wieder zu verstärken. In Verbindung mit Bewegungsmeldern kann das Dimmen sogar auf Bewegungen in der näheren Umgebung der Leuchte reagieren, man spricht dann von einer dynamischen Beleuchtung.
Die gedimmte LED-Beleuchtung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Sicherheit, die Energieeinsparungen und auch auf die Ökologie aus, insbesondere dadurch dass das nächtliche Leben der Fauna nicht gestört wird.
ORES arbeitet im Bereich der öffentlichen Beleuchtung hauptsächlich mit Leuchten mit einem Lichtstrom von 3000K und 4000K. Wir schließen in besonderen Fällen die Nutzung einer warmweißeren Lichtfarbe oder einer (etwas) kälteren weißeren Lichtfarbe (für die Aufwertung von bestimmten Gebäuden) nicht aus.
Dank der verschiedenen Farbtemperaturen können Stimmungen erzeugt werden.
- Eine „warmweiße“ Lichtfarbe erzeugt ein warmes Licht von 3000 K, während eine wärmere weiße Lichtfarbe (2700 K) der Helligkeit am Ende des Tages entspricht. Diese Farbtemperatur kommt dem Licht der alten Glühbirnen am Nächsten.
- Eine „neutralweiße“ Lichtfarbe (von 4000 K) eignet sich für die städtische öffentliche Standardbeleuchtung. Sie ist der beste Kompromiss zwischen Helligkeit und Leistung. Mit dieser Lichtfarbe werden Verkehrsteilnehmer gut erkannt und die Bewegungsgeschwindigkeit kann gut eingeschätzt werden. Für Fußgängerüberwege begrenzen wir die Farbtemperatur auf 4500 K.
- Eine „kalte bis sehr kalte“ weiße Lichtfarbe von 5500 K bis 6000 K wird generell nur für Sonderanwendungen gebraucht. Im Allgemeinen nutzt ORES solche Ausstattungen nicht. Sie beinhalten ein biologisches Risiko und deswegen setzen wir sie nur in ganz bestimmten Sonderfällen ein.
Für die Zulassung der Leuchtkörper berufen wir uns auf die Empfehlungen von Synergrid und lassen nur Leuchtkörper zu, deren Risikogruppe der Höchststufe entspricht, und sind folglich im Einklang mit der geltenden Norm. Konkret bedeutet diese Auflage für die Beleuchtung der Straßen (einschließlich der Fußgängerüberwege) in der großen Mehrheit der Fälle Farbtemperaturen < 4500 K.
Laut Studien kommt der Mensch mit Farbtemperaturen von 3000 bis 4500 K gut zurecht. In den nordischen Ländern bevorzugt die Bevölkerung eine warmweißere Lichtfarbe (3000 K), während in den Ländern, die näher am Äquator liegen, kaltweiß (4500 K) bevorzugt wird.
Da für die Aufwertung von Gebäuden oft eine indirekte Beleuchtung genutzt wird, setzen wir in machen Fällen kältere weiße Lichtfarben ein. Wir stellen dann sicher, dass niemand das Lichtfeld betreten kann.
Der Name e-LUMin besteht aus drei Komponenten:
- "e": wie elektronisch, ein Präfix, der in zahlreichen modernen Produkten oder Diensten genutzt wird;
- "LUM": wie frz. Lumière (Licht), das Herzstück des Programms;
- "in": wie intelligent. Die Modernisierung des Beleuchtungsparks führt mit dem programmierten Dimming bzw. der dynamischen Beleuchtung bringt den Faktor Intelligenz in den Leuchtkörper ein.
Die alten Straßenbeleuchtungen werden nach Umstellung auf die LED-Technologie unter Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung umweltfreundlich recycelt oder entsorgt.
- Führen Techniker von ORES die Umstellungsarbeiten aus, so wird ein Subunternehmer mit dem vollständigen Recycling beauftragt; dieser entsorgt oder recycelt dann die Abfälle unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung. Für Abfallmaterial, das eine Sonderbehandlung benötigt (beispielsweise Lampen), fordert ORES von seinem Subunternehmer ein entsprechendes Entsorgungszertifikat.
- Werden die Umstellungsarbeiten von einem Subunternehmer ausgeführt, so vergewissern sich unsere Abteilungen, dass das Recycling vorschriftsgemäß erfolgt. Der Subunternehmer ist dann zu Folgendem verpflichtet:
- er überlässt ORES sämtliche Lampen, damit wir ihre Entsorgung im Rahmen eines Recupel-Vertrags veranlassen;
- er entsorgt bzw. recycelt die übrigen Abfallstoffe;
- er übermittelt ORES auf Anfrage ein Entsorgungszertifikat für das Material, das eine Sonderbehandlung benötigt.
Planung
- die Gemeinde nimmt das Angebot an
- ORES nimmt Studien für die Akten jeder einzelnen Gemeinde vor und unterbreitet Angebote, in denen die generierten Energieeinsparungen konkret dargestellt werden
- nach Annahme des Angebots kann mit der Anbringung der ersten LED-Lampen gestartet werden
ORES hat ein einen Zehnjahresplan eingerichtet, der darauf abzielt, mehr als 45 500 Beleuchtungspunkte pro Jahr auszuwechseln. Um dieses Projekt umzusetzen, wurden die technologischen und kommunalen Gegebenheiten analysiert, wobei sich zwei Schwerpunkte ergeben haben:
- Während der 5 ersten Jahre werden 100 000 Niederdruck-Natriumdampflampen (NaLP) ausgewechselt
- die energieintensivsten Lampen werden anschließend ausgewechselt, um die Energieeinsparungen zu maximieren
Wir werden je nach der Zusammenstellung der bestehenden Beleuchtungsparks schrittweise und in angemessener Weise vorgehen, um sicherzustellen, dass die Umstellung auf LED in allen Gemeinden ausgeglichen voranschreitet. Dadurch bleibt auch eine gewisse Flexibilität bei den Entscheidungen möglich, die während dieses Zeitraums von fünf Jahren zu treffen sind.
ORES wird an erster Stelle die Leuchten auswechseln, für welche die technologische Überalterung bereits programmiert ist (Niederdruck-Natriumdampf usw.).
Die weiteren Kriterien sind folgende:
- die Leistung: Die Hochleistungsleuchten werden als erste ausgewechselt, wodurch die Gemeinde rasche Energieeinsparungen erzielen kann;
- ein angemessenes Rollout für alle Gemeinden: Wir zielen bei der Auswechselung auf eine geografische Homogenität ab.
Der EWR über die öffentliche Beleuchtung sieht ein Auswechseln über einen Zeitraum von 10 Jahren vor, der sich von 2020 bis einschließlich 2029 erstreckt. Das Ende der Niederdruck-Natriumdampflichtquellen (NaLP) wurde jedoch von deren einzigen Hersteller (Philips) für Mitte 2019 angekündigt. Deswegen musste die erforderliche Auswechselung von nahezu 100.000 Armaturen auf dem Gebiet der von ORES bedienten Gemeinden, d. h. nahezu ein Viertel ihres Beleuchtungsparks, beschleunigt werden.
Um ein homogenes Rollout auf dem Gebiet sämtlicher Gemeinden zu gewährleisten, wird bereits 2019 mit der Auswechselung dieser Lichtquellen begonnen.
Mittel in Papierform:
- Beispiel einer Pressemitteilung,
- Flyer zur Ankündigung der Arbeiten an die Anwohner.
Mittel In digitaler Form:
- ein Banner, das für die Webseite, den Newsletter oder auch für die Bildschirme in den Rathäusern geeignet ist;
- Nachrichten in den sozialen Medien und mit dem Hashtag #UmrüstungAufLED
Die Gemeinde entscheidet alleine den Zeitpunkt, zu dem sie die EWR-Kampagne starten möchte. Dennoch empfiehlt es sich aus zwei Gründen, den Start nicht zu aufzuschieben:
- ORES kann aufgrund ihrer operativen Zwänge sowie derjenigen ihrer Subunternehmer nicht garantieren, dass der Rückstand vor 2029 aufgeholt werden kann. Für die Lichtpunkte, die möglicherweise nicht vor Ende 2029 bearbeitet werden könnten, fiele die Beteiligung von 125 € seitens ORES dann aus.
- Jedes Umrüsten einer Leuchte auf LED bringt eine Energieeinsparung für die Gemeinde mit sich. Den Start der Auswechselungskampagne zu verschieben würde somit auch die Energieeinsparungen verzögern.
Finanzierung
Die Auswechselung wir finanziert dank:
- der Einsparungen im Bereich der Wartung der öffentlichen Beleuchtung (für den Teil von ORES);
- der Einsparungen im Bereich des Energieverbrauchs (für den Gemeindeanteil).
Nein, die Gemeinde kann für jedes Angebot wählen, ob sie die Finanzierung seitens ORES in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Die vorgesehenen Energieeinsparungen werden im Durchschnitt höher als die Investition sein. Dadurch kann nicht nur das Auswechseln der Lampen finanziert werden, die Gemeinde erzielt darüber hinaus einen Gewinn.
ORES wird den Gemeinden mit dem Angebot auch die geschätzten Energieeinsparungen mitteilen.
Möglicherweise werden die Energieeinsparungen die Gemeindeinvestition nicht vollständig ausgleichen, wenn es sich bei der gewählten Leuchte nicht um eine Referenzleuchte aus dem von ORES angebotenen Katalog handelt.
Ja, die Finanzierung von ORES deckt das gesamte Angebot (Akte) ab.
Sie beinhaltet sowohl das Auswechseln der GWV-Leuchten und der Nicht-GWV-Leuchten als auch das Auswechseln der Träger.
Ja, die Gemeinde hat die Wahl zwischen einer von ORES angebotenen Finanzierung über eine Laufzeit von 15 Jahren oder eine Eigenfinanzierung oder Finanzierung über eine Drittinstitution.
Nein, da ORES der Bauherr und Initiator, Koordinator und Ausführender der Akte ist, ist es nicht möglich, das Furlan-Verfahren für die EWR-Akten öffentliche Beleuchtung anzuwenden. Diese Vorgehensweise wäre zudem sowieso nicht vorteilhaft, da die Gemeinde in diesem Fall nicht von der GWV-Beteiligung profitieren könnte.
Im Falle der von ORES angebotenen Finanzierung über 15 Jahre wird die Rechnung für die jährliche Rückzahlung im Laufe des ersten Quartals eines jeden Jahres geschickt, und zwar ab dem Jahr, das auf den Abschluss der Akte folgt.
Die jährliche Rückzahlung erfolgt zu gleichbleibenden Jahresraten. Im Falle einer Finanzierung über einen Dritten oder über Eigenmittel erfolgt die Rechnungsstellung nach Beendigung der Arbeiten.
2019 beträgt der Zinssatz 1,605 %. Die Finanzierungssätze, die ORES für den EWR über die öffentliche Beleuchtung anwendet, bleiben während einem ganzen Kalenderjahr gleich. Sie ändern möglicherweise ein Mal pro Jahr, um an die Marktsätze von ORES angepasst zu werden.
Ja. Eine Garantie von 15 Jahren ab dem Lieferdatum ist für die Leuchten vorgesehen und eine Garantie von 10 Jahren für die Arbeiten.
Um diese Garantie beim Lieferanten geltend machen zu können, müssen die Leuchten einzeln verfolgt werden.
Ja, in diesem Fall kommt ORES mit 125 € für eine Leuchte > 60 W und 180 € für eine Leuchte < 60 W.
Der Abbau wird somit größtenteils durch die Beteiligung von ORES finanziert und die Gemeinde profitiert von einer maximalen Energieeinsparung, da der Lichtpunkt entfernt wird.
Hausaltsaspekte
Ja, ORES garantiert, dass es während mindestens 15 Jahren keine Kampagne zur Auswechselung der im Rahmen des e‑LUMIn‑Projekts installierten Leuchten geben wird, außer im Falle einer gesetzlichen Vorschrift oder wenn die Gemeinde die strukturelle Renovierung einer Zone einschließlich der öffentlichen Beleuchtung vornehmen möchte.
ORES Aufgabe besteht nicht darin, die Investitionspolitik der Städte und Gemeinden zu bestimmen.
Diese Ausgaben können bei den außergewöhnlichen Kosten verbucht werden, da es sich um Investitionen handelt, die Energieeinsparungen generieren. Eine eventuelle Teilfinanzierung durch ORES ändert nichts an der Art der Buchung.
Für das Jahr 2019 muss die Gemeinde dem Aufsichtsministerium eine Begründungsakte vorlegen und seine Genehmigung erhalten.
Ab 2020 wird ein Haushaltsrundschreiben die automatische Buchung außerhalb des Haushalts für die Akten im Rahmen des EWR über die öffentliche Beleuchtung vorsehen.
Die Gemeinde braucht dann nur noch ein einfaches Informationsschreiben an die Aufsichtsbehörde zu schicken.
Ja, ORES wird drei Elemente kostenlos zur Verfügung stellen, um das Darlehen außerhalb des Haushalts zu buchen:
- das Verfahren, das für eine Buchung des Investitionsbudgets für die EWR‑Projekte außerhalb des Haushalts anzuwenden ist;
- eine Vorlage für das Dokument, das an die Aufsichtsbehörde zu schicken ist, einschließlich einer Argumentationshilfe für die Gemeinde zur Rechtfertigung ihres Antrags für eine Ausnahmeregelung;
- eine Liste von Anlagen, die dem Dokument beizufügen sind (Plan, Tabelle mit den Energieeinsparungen usw.).
In Anwendung des Dekrets vom 4. Oktober 2018 zur Abänderungen der Vorschriften des Kodex der lokalen Demokratie und Dezentralisierung betreffend die Zuschüsse für bestimmte Investitionen öffentlichen Interesses kann die öffentliche Beleuchtung, die für die Modernisierung über den EWR ÖB in Frage kommt, nicht von „FRIC“-Zuschüssen profitieren.
Ganz allgemein ist es für die Erlangung von Zuschüssen unabdingbar, dass der Bauherr und der Auftraggeber die Einheit sind, die von den Zuschüssen begünstigt wird (in diesem Falle also die Stadt oder die Gemeinde). Dieser Mechanismus ist nicht mit der Anwendung des EWR kompatibel, laut dem die Aufgaben (des Bauherrn & Auftraggebers) ORES anvertraut werden. Somit ist es unmöglich (und sogar verboten), eine herkömmliche Bezuschussung (FRIC, PIC, ehemaliges Triennal, FEDER usw.) und den EWR zu kumulieren.
Für 2019 werden die Auswechselungskosten pro Lichtpunkt auf 425 € geschätzt. Der zu budgetierende Gemeindeanteil beträgt 300 €. Dieser wurde aufgrund folgender Kriterien berechnet:
- Es müssten keine oder kaum Maste auszuwechseln sein.
- Bei dem angebrachten Modell handelt es sich um ein Marktreferenzmodell.
Diese Kosten werden jährlich revidiert werden müssen abhängig von der Auswechselungsstrategie, den Beleuchtungsmodellen und dem geschätzten Anteil an auszuwechselnden Masten und Befestigungsbögen.
Diese Kosten werden den Gemeinden jedes Jahr mitgeteilt.
Nein, es gibt keine Beteiligung seitens ORES für die Nicht-GWV-Leuchten.
Die finanzielle Beteiligung von ORES in Höhe von 125 € begründet darauf, dass die durch die GWV finanzierten Wartungskosten angesichts der Umrüstung auf LEDs sinken werden und die entsprechende Einsparung ohne Auswirkung auf den GWV-Haushaltsrahmen in die Auswechselung investiert werden kann. Diese Argumentation hält natürlich nicht für die Nicht‑GWV‑Lichtpunkte stand, deren Wartungskosten in vollem Umfang von der Gemeinde gezahlt werden.
Da die Wartungs- und Energiekosten der Nicht‑GWV‑Leuchten in vollem Umfang zulasten der Gemeinden sind, wird die Finanzierung seitens der Gemeinden durch diese doppelte Einsparung gedeckt. Das Auswechseln dieser (Nicht-GWV‑Leuchten) wird in einigen Jahren gedeckt.
Ja, in sämtlichen Fällen, und zwar wenn eine der vom Technologiedienst bestimmte „Bestseller“‑Leuchten angebracht wird und aufgrund des Energiepreises der CWaPE reichen die Energieeinsparungen zur Deckung der Investition.
Wenn die Gemeinde sich jedoch für ein teureres oder energieintensiveres Beleuchtungsmodell entscheiden sollte oder der Preis, zu dem sie die Energie einkauft bedeutend unter dem Preis der CWaPE liegt, dann könnten die Investitionskosten nicht gedeckt sein. Dies muss von Fall zu Fall analysiert werden.
Die mit dem Projekt generierten Einsparungen müssen in der Akte erscheinen, da dies eine der gesetzlichen Bedingungen (im EWR aufgeführt) ist: Die Summe der Einsparungen muss die Investition decken. Das Modell beruht auf dem von der CWaPE errechneten durchschnittlichen Energiepreis und berücksichtigt die Preisentwicklung, die diese in den nächsten 15 Jahren in Betracht zieht.
Die Vereinbarung muss vom Bürgermeister und vom Generaldirektor der Gemeinde unterschrieben werden.
Die (von der Gemeinde unterzeichnete) Vereinbarung mit ORES ist für die gesamte Laufzeit des EWR gültig, d. h. bis 2030.
Nein, es ist nicht vorgesehen, eine dynamische Beleuchtung anzubringen, denn dies ist wirtschaftlich gesehen für die Gemeinde keine interessante Lösung.
- Die Kosten für die dynamischen Beleuchtungsvorrichtungen werden nicht durch die zusätzlichen Energieeinsparungen im Vergleich zu einem vorprogrammierbaren Dimmen ausgeglichen.
- Die Wartung an diesem Typ von Vorrichtung werden nicht durch die GWV gedeckt und die Wartungskosten würden somit in vollem Umfang zulasten der Gemeinde gehen.
Am Rande der Akten im Rahmen des Rollouts ist ORES jedoch nicht dagegen, solche Vorrichtungen anzubringen (die unter einer politischen Orientierung betrachtet werden müssen). Diese Vorrichtungen bringen jedoch angesichts der geringen Einsparung, die nach der Modernisierung in LED/Dimmen zu erwarten ist, keine Investitionsrendite ein.
Im Rahmen der zahlreichen Aktionen zur Verkleinerung unseres ökologischen Fußabdrucks hat die wallonische Regierung beschlossen, die Verteilernetzbetreiber mit der Modernisierung sämtlicher öffentlichen Beleuchtungsarmaturen zu beauftragen, um diese mit den effizientesten Technologien auszustatten. Dieser Beschluss wurde insbesondere im Rahmen der Entwicklung der technischen Regelung Ökodesign der EU gefasst, die neue Energieleistungen festlegt (ein Beschluss, welcher der Herstellung von NaLP-Entladungslampen ein Ende setzte).
Ab 2023/2024 wird es somit unmöglich sein, die mit NaLP-Lichtquellen ausgestatteten Leuchtkörper instand zu setzen. Da diese Lampen so oder so ersetzt werden müssen, hat die Regierung einen umfangreichen Auswechselungsplan beschlossen, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Beleuchtung aufrechtzuerhalten und die Energieeffizienz zu verbessern.
Es handelt sich um den Erlass, der die praktischen Modalitäten hinsichtlich der Gemeinwohlverpflichtungen der Verteilernetzbetreiber im Bereich der „Wartung der öffentlichen Beleuchtung“ festlegt.
Dieser Erlass wurde von der wallonischen Regierung am 14. September 2017 abgeändert und vervollständigt. Er bietet den Städten und Gemeinden an, ihren öffentlichen Beleuchtungspark mit neueren und effizienteren Lichtquellen (sowohl in Bezug auf die Wartung als auch auf die Energieeinsparungen) über ihren Verteilernetzbetreiber auszustatten.
Als Verteilernetzbetreiber in 75 % der wallonischen Städte und Gemeinden obliegt ORES unter anderem der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung. Dies beinhaltet Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben, aber auch die Modernisierung dieser öffentlichen Beleuchtung insgesamt.
Der Anwendungsbereich beruht auf dem Erlass der wallonischen Regierung von September 2017 über die Auswechselung des wallonischen öffentlichen Beleuchtungsparks und betrifft:
- die GWV-Leuchten,
- die Nicht-GWV-Leuchten,
- das Auswechseln von Befestigungsbögen (nur wenn erforderlich),
- das Auswechseln von beschädigten oder anzupassenden Masten und kleinen Masten, und zwar für den gesamten öffentlichen Beleuchtungspark von ORES.
Folgende Fälle können in eine Akte „EWR ÖB“ unter Berücksichtigung von Besonderheiten integriert werden:
- Verbesserungsarbeiten durch das Hinzufügen/Entfernen von Leuchtkörpern auf einem bestehenden Träger zulasten der Gemeindeverwaltung (maximal 10 hinzugefügte Leuchtkörper);
- Erneuerungsarbeiten am öffentlichen Beleuchtungsnetz, falls erforderlich;
- Arbeiten zur Auswechselung von veralteten Masten;
- Arbeiten zur Auswechselung von Standleuchten;
- Arbeiten zur Auswechselung von beschädigten (DI)/überalterten (VU) Leuchten.
Die LED-Technologie wird demnächst in der ganzen Wallonie vorzufinden sein. Sie ermöglicht Energieeinsparungen bei einem geringeren Wartungsaufwand.
Darüber hinaus fördert sie das Dimmen der Beleuchtung, das darin besteht, die Lichtstärke zu ganz bestimmten Zeiten zu verringern und diese anschließend wieder zu verstärken. In Verbindung mit Bewegungsmeldern kann das Dimmen sogar auf Bewegungen in der näheren Umgebung der Leuchte reagieren, man spricht dann von einer dynamischen Beleuchtung.
Die gedimmte LED-Beleuchtung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf die Sicherheit, die Energieeinsparungen und auch auf die Ökologie aus, insbesondere dadurch dass das nächtliche Leben der Fauna nicht gestört wird.
ORES arbeitet im Bereich der öffentlichen Beleuchtung hauptsächlich mit Leuchten mit einem Lichtstrom von 3000K und 4000K. Wir schließen in besonderen Fällen die Nutzung einer warmweißeren Lichtfarbe oder einer (etwas) kälteren weißeren Lichtfarbe (für die Aufwertung von bestimmten Gebäuden) nicht aus.
Dank der verschiedenen Farbtemperaturen können Stimmungen erzeugt werden.
- Eine „warmweiße“ Lichtfarbe erzeugt ein warmes Licht von 3000 K, während eine wärmere weiße Lichtfarbe (2700 K) der Helligkeit am Ende des Tages entspricht. Diese Farbtemperatur kommt dem Licht der alten Glühbirnen am Nächsten.
- Eine „neutralweiße“ Lichtfarbe (von 4000 K) eignet sich für die städtische öffentliche Standardbeleuchtung. Sie ist der beste Kompromiss zwischen Helligkeit und Leistung. Mit dieser Lichtfarbe werden Verkehrsteilnehmer gut erkannt und die Bewegungsgeschwindigkeit kann gut eingeschätzt werden. Für Fußgängerüberwege begrenzen wir die Farbtemperatur auf 4500 K.
- Eine „kalte bis sehr kalte“ weiße Lichtfarbe von 5500 K bis 6000 K wird generell nur für Sonderanwendungen gebraucht. Im Allgemeinen nutzt ORES solche Ausstattungen nicht. Sie beinhalten ein biologisches Risiko und deswegen setzen wir sie nur in ganz bestimmten Sonderfällen ein.
Für die Zulassung der Leuchtkörper berufen wir uns auf die Empfehlungen von Synergrid und lassen nur Leuchtkörper zu, deren Risikogruppe der Höchststufe entspricht, und sind folglich im Einklang mit der geltenden Norm. Konkret bedeutet diese Auflage für die Beleuchtung der Straßen (einschließlich der Fußgängerüberwege) in der großen Mehrheit der Fälle Farbtemperaturen < 4500 K.
Laut Studien kommt der Mensch mit Farbtemperaturen von 3000 bis 4500 K gut zurecht. In den nordischen Ländern bevorzugt die Bevölkerung eine warmweißere Lichtfarbe (3000 K), während in den Ländern, die näher am Äquator liegen, kaltweiß (4500 K) bevorzugt wird.
Da für die Aufwertung von Gebäuden oft eine indirekte Beleuchtung genutzt wird, setzen wir in machen Fällen kältere weiße Lichtfarben ein. Wir stellen dann sicher, dass niemand das Lichtfeld betreten kann.
Der Name e-LUMin besteht aus drei Komponenten:
- "e": wie elektronisch, ein Präfix, der in zahlreichen modernen Produkten oder Diensten genutzt wird;
- "LUM": wie frz. Lumière (Licht), das Herzstück des Programms;
- "in": wie intelligent. Die Modernisierung des Beleuchtungsparks führt mit dem programmierten Dimming bzw. der dynamischen Beleuchtung bringt den Faktor Intelligenz in den Leuchtkörper ein.
Die alten Straßenbeleuchtungen werden nach Umstellung auf die LED-Technologie unter Einhaltung der einschlägigen Gesetzgebung umweltfreundlich recycelt oder entsorgt.
- Führen Techniker von ORES die Umstellungsarbeiten aus, so wird ein Subunternehmer mit dem vollständigen Recycling beauftragt; dieser entsorgt oder recycelt dann die Abfälle unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung. Für Abfallmaterial, das eine Sonderbehandlung benötigt (beispielsweise Lampen), fordert ORES von seinem Subunternehmer ein entsprechendes Entsorgungszertifikat.
- Werden die Umstellungsarbeiten von einem Subunternehmer ausgeführt, so vergewissern sich unsere Abteilungen, dass das Recycling vorschriftsgemäß erfolgt. Der Subunternehmer ist dann zu Folgendem verpflichtet:
- er überlässt ORES sämtliche Lampen, damit wir ihre Entsorgung im Rahmen eines Recupel-Vertrags veranlassen;
- er entsorgt bzw. recycelt die übrigen Abfallstoffe;
- er übermittelt ORES auf Anfrage ein Entsorgungszertifikat für das Material, das eine Sonderbehandlung benötigt.