Netzentlastung - Betriebe und Unternehmen

Vor de Netzentlastung

Die Stromverknappung ist ein globales, im Voraus ermitteltes Defizit zwischen Stromangebot (Erzeugung und Import) und Stromnachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Alle Stromverbraucher, also auch diejenigen, die nicht in einem Gebiet des Entlastungsplans ansässig sind, können zur Verminderung des Verknappungsrisikos und damit des Entlastungsrisikos für einen Teil der Verbraucher beitragen, indem sie ihren Verbrauch dann einschränken, wenn die Gesamtnachfrage am höchsten ist. Diese Nachfrage erreicht ihren Höchstwert im Allgemeinen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, wenn Beleuchtung, Elektroherde, Öfen usw. verstärkt benutzt werden). Man kann zur Verminderung des Verknappungsrisikos beitragen, indem man beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler) vorschiebt bzw. verzögert oder einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzt. Jede Maßnahme zur Einschränkung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist sinnvoll, wenn ein Verknappungsrisiko droht.

Zu beachten ist, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung unabhängig vom Risiko einer Stromverknappung vorkommen kann, beispielsweise bei Arbeiten an der Netzinfrastruktur oder infolge eines Unwetters mit Schäden an bestimmten Netzteilen. Jeder Verbraucher muss also darauf vorbereitet sein, einige Stunden ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen. Wichtig dabei ist auch, dass mit Gas, Heizöl oder Pellets betriebene moderne Heizkessel Strom brauchen, um zu funktionieren. Bei einer Stromunterbrechung werden diese Kessel also außer Betrieb gesetzt.

Wenn Sie erfahren, dass Sie von einer Netzentlastung betroffen sind, können Sie am besten selbst all Ihre Elektrogeräte vorher ausschalten. So sind Sie sicher, dass diese wirklich ausgeschaltet sind und sich bei erneuter Unterspannungsetzung des Netzes nicht unbemerkt wieder einschalten können.

Während der Netzentlastung

Seit dem Winter 2015–2016 wurde zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber Elia und den Verteilernetzbetreibern ein geändertes Entlastungsverfahren vereinbart: die selektive Entlastung. Konkret bedeutet das, dass die Verteilernetzbetreiber die Entlastung des von den zuständigen Ministern ausgewählten Abschnitts laut den Anweisungen von Elia selbst vornehmen können, ohne dabei jedoch die vorrangigen Kunden zu entlasten, sofern ihnen die Entlastungsentscheidung rechtzeitig im Voraus angekündigt wird. Der Hauptvorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass die Versorgung von vorrangigen Kunden, zum Beispiel Krankenhäusern, soweit wie möglich zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird.

Falls eine selektive Entlastung aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, wird das Standardverfahren angewandt: Elia entlastet die Stationen, die die Verteilernetze im ausgewählten Entlastungsabschnitt versorgen, und die Verteilernetzbetreiber stellen anschließend das Netz für die vorrangigen Kunden wieder unter Spannung.

Bei einer „herkömmlichen“ (also nicht selektiven) Entlastung besteht der technische Vorgang darin, bestimmte Abschnitte des Verteilernetzes durch vorübergehende Trennung vom Hochspannungsnetz von Elia abzuschalten. Dabei ist es nicht möglich, zwischen Verbrauchern und Erzeugern, die an das Verteilernetz angeschlossen sind, zu unterscheiden. Folglich werden die an einen entlasteten Abschnitt des Verteilernetzes angeschlossenen Erzeugungseinheiten ausgeschaltet, sodass sie sich gemäß den durch die geltende Regelung auferlegten Sicherheitsvorschriften automatisch vom Netz trennen. Dies gilt für alle dezentrale Erzeugungseinheiten, die an das Verteilernetz angeschlossen sind, unabhängig von ihrer Erzeugungsleistung.

Anschließend setzt der Verteilernetzbetreiber die unmittelbar an eine Hochspannungsstation angeschlossen Erzeugungseinheiten so schnell wie möglich wieder unter Spannung, sodass sie zur Begrenzung der Stromverknappung beitragen können. Die übrigen Erzeugungseinheiten dagegen können, unabhängig davon, ob sie an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, nicht so schnell wieder mit Strom versorgt werden, da sie sich im Allgemeinen in Netzabschnitten befinden, bei denen die Erzeugung geringer ist als der Verbrauch. Die Wiederversorgung dieser Netzabschnitte würde die Stromverknappung nur verschlimmern, was unbedingt zu vermeiden ist.

Bei einer selektiven Netzentlastung (diese ist möglich, wenn sie frühzeitig angekündigt wird) halten die Verteilernetzbetreiber die Mittelspannungsschleifen, bei denen die eingespeiste Energiemenge die verbrauchte Energiemenge ständig übersteigt, sofern möglich unter Spannung.

Was Photovoltaikmodule betrifft, ist anzumerken, dass eine eventuelle Netzentlastung normalerweise nur im Winter während einer Verbrauchsspitze stattfindet. Eine Verbrauchsspitze tritt üblicherweise nach 17:00 Uhr auf, wenn nur wenig oder gar kein Photovoltaikstrom erzeugt wird.

Zu beachten ist, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung unabhängig vom Risiko einer Stromverknappung vorkommen kann, beispielsweise bei Arbeiten an der Netzinfrastruktur oder infolge eines Unwetters mit Schäden an bestimmten Netzteilen. Jeder Verbraucher muss also immer darauf vorbereitet sein, einige Stunden ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen. Es gibt verschiedene Systeme, um eine Unterbrechung der Stromversorgung vom Netz aus (ganz oder teilweise) zu beheben (Akkus, Notstromaggregate). Welche Lösung für ihn am besten geeignet ist, muss jeder Verbraucher (eventuell mithilfe eines Installateurs) selbst entscheiden.

Falls Ihr Generator (oder bei Sonnenkollektoren: Ihr Wechselrichter) parallel zum Verteilernetz funktioniert, muss er bei einem Wegfall der Netzspannung vom Netz abgekoppelt werden. Alternativ kann Ihre Anlage, wenn sie dazu geeignet ist, auf Inselbetrieb umgestellt werden.

Derartige Anlagen müssen dem Verteilernetzbetreiber unbedingt gemeldet werden und die technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen.

  1. installieren Sie Ihren Generator immer an einer gut gelüfteten Stelle, vorzugsweise im Freien
  2. schalten Sie vor Ingebrauchnahme des Generators den Hauptschutzschalter Ihrer elektrischen Innenanlage ab, um die ganze Wohnung vom Verteilernetz zu trennen. Die Elektroanlage muss während der gesamten Nutzungsdauer vom Netz getrennt bleiben.
  3. schließen Sie nicht die gesamte Elektroanlage an das Notstromaggregat an, sondern nur die Geräte, die Sie weiterhin mit Strom versorgen möchten
  4. schließen Sie keine Geräte im Badezimmer, in der Nähe eines Schwimmbeckens oder in einem anderen Raum, in dem sich Wasser befindet, an das Notstromaggregat an (Notstromaggregate sind nicht mit einem Fehlerschutzschalter ausgestattet)
  5. wenn Sie über Photovoltaikmodule verfügen und die Netzentlastung in den Mittagsstunden erfolgt (was höchst unwahrscheinlich ist), dann versuchen Sie nicht, Ihre Elektroanlage gleichzeitig über das Notstromaggregat und die Photovoltaikmodule mit Strom zu versorgen

Denken Sie auch daran, dass ein Eingriff im Stromschaltkasten erforderlich ist, wenn ein Notstromaggregat mehrere Stromkreise versorgt. Diese Arbeit überlassen Sie am besten einem Fachmann, zumal jede bedeutende Anpassung der Elektroanlage gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Ordnung für elektrische Anlagen (AOEA) erfolgen muss. Anschließend muss eine anerkannte Prüfstelle kontrollieren, ob diese Bestimmungen eingehalten wurden. Dies gilt sowohl bei Inselbetrieb des Generators als auch, wenn die Stromversorgung durch den Generator parallel zum Netz verläuft.

Generatoren, die parallel zum Netz funktionieren können, müssen dem Verteilernetzbetreiber unbedingt gemeldet werden und die technische Vorschrift C10/11 von Synergrid erfüllen: http://www.synergrid.be/index.cfm?PageID=16832.

Die Installation eines Generators unterliegt außerdem den gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz. Je nach Leistung des Generators und Menge des gelagerten Brennstoffs kann es sein, dass Sie eine Erklärung abgeben oder sogar eine Umweltgenehmigung für den Generator, für die Lagerung des Brennstoffs oder für beide einholen müssen. Die Modalitäten sind je nach Region unterschiedlich.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um mit einem Notstromaggregat zu einer guten Funktion des Stromsystems beizutragen: entweder über einen Handelsvertrag mit einem Bilanzkreisverantwortlichen (in diesem Fall wird der Generator auf Bitte dieses Bilanzkreisverantwortlichen in Betrieb gesetzt) oder durch die Beteiligung an einer der Reserve-Dienstleistungen (Tertiärreserve R3DP), die von Elia eingerichtet wurden, um das Netz im Gleichgewicht zu halten (in diesem Fall wird der Generator auf Bitte von Elia über einen Aggregator in Betrieb gesetzt).

In beiden Fällen ist eine vorherige Einwilligung des Verteilernetzbetreibers erforderlich und muss das Notaggregat die technischen Vorschriften des Verteilernetzbetreibers konform der regionalen Regelung erfüllen.

Nach der Netzentlastung

Diese Stationen sind mit einer Unterspannungsspule ausgestattet. Dieses Gerät trennt die Einrichtung des Kunden bei einem Wegfall der Netzspannung automatisch vom Netz. Wenn das Netz wieder unter Spannung steht, muss der Kunde seine Anlage selbst wieder an das Netz anschließen. Der Netzbetreiber beteiligt sich nicht an diesem Vorgang.

Die Stromverknappung ist ein globales, im Voraus ermitteltes Defizit zwischen Stromangebot (Erzeugung und Import) und Stromnachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Alle Stromverbraucher, also auch diejenigen, die nicht in einem Gebiet des Entlastungsplans ansässig sind, können zur Verminderung des Verknappungsrisikos und damit des Entlastungsrisikos für einen Teil der Verbraucher beitragen, indem sie ihren Verbrauch dann einschränken, wenn die Gesamtnachfrage am höchsten ist. Diese Nachfrage erreicht ihren Höchstwert im Allgemeinen am späten Nachmittag und in den frühen Abendstunden (zwischen 17:00 und 20:00 Uhr, wenn Beleuchtung, Elektroherde, Öfen usw. verstärkt benutzt werden). Man kann zur Verminderung des Verknappungsrisikos beitragen, indem man beispielsweise den Betrieb mancher Elektrogeräte (Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler) vorschiebt bzw. verzögert oder einen Mikrowellenherd an Stelle eines herkömmlichen Ofens benutzt. Jede Maßnahme zur Einschränkung des Stromverbrauchs während der Spitzenlastzeit ist sinnvoll, wenn ein Verknappungsrisiko droht.

Zu beachten ist, dass eine Unterbrechung der Stromversorgung unabhängig vom Risiko einer Stromverknappung vorkommen kann, beispielsweise bei Arbeiten an der Netzinfrastruktur oder infolge eines Unwetters mit Schäden an bestimmten Netzteilen. Jeder Verbraucher muss also darauf vorbereitet sein, einige Stunden ohne Strom auszukommen. Die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen hat jeder Verbraucher selbst seinen Umständen entsprechend zu treffen. Wichtig dabei ist auch, dass mit Gas, Heizöl oder Pellets betriebene moderne Heizkessel Strom brauchen, um zu funktionieren. Bei einer Stromunterbrechung werden diese Kessel also außer Betrieb gesetzt.

Wenn Sie erfahren, dass Sie von einer Netzentlastung betroffen sind, können Sie am besten selbst all Ihre Elektrogeräte vorher ausschalten. So sind Sie sicher, dass diese wirklich ausgeschaltet sind und sich bei erneuter Unterspannungsetzung des Netzes nicht unbemerkt wieder einschalten können.