Strom- oder Gasunterbrechung

Strom- oder Gasunterbrechung

Die Stromversorgung kann wegen Netzarbeiten in Verbindung mit Instandsetzungsarbeiten zeitweise unterbrochen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine geplante Unterbrechung: Unsere Techniker müssen die Strom- oder Gasversorgung unterbrechen, um diese Arbeiten zu ermöglichen. Die von dieser Art von Unterbrechungen betroffenen Anwohner werden immer im Voraus benachrichtigt. Sie können die Informationen zu diesen Unterbrechungen hier einsehen.

Im Falle einer geplanten Stromunterbrechung gelten nachfolgende Empfehlungen:

  • Nehmen Sie nicht den Aufzug
  • sichern Sie Ihre Daten und schalten Sie Ihren Computer vor der Unterbrechung aus
  • öffnen Sie Ihre elektrischen Rollläden und Ihr elektrisches Tor im Voraus
  • vermeiden Sie, Ihren Gefrier- oder Kühlschrank während der Unterbrechung zu öffnen
  • überprüfen Sie die Programmierung Ihrer Elektrogeräte

Im Falle einer nicht geplanten Unterbrechung melden Sie diese bitte so schnell wie möglich unter der Rufnummer 078/78.78.00.

Sie können die Karte mit den Störungen hier einsehen.

Sollte die Störung nicht eingezeichnet sein, prüfen Sie an erster Stelle, ob diese nicht auf Ihre eigene Elektroinstallation zurückzuführen ist. Haben Ihre Nachbarn noch Strom? Funktioniert die Straßenbeleuchtung bei Nacht noch?

Falls ja, liegt das Problem möglicherweise bei Ihnen. Es kann sich zum Beispiel um den Leistungsschutzschalter handeln. Überprüfen Sie also zuerst Ihre eigene Elektroinstallation.

Handelt es sich allem Anschein nach um eine allgemeine Störung, melden Sie Sie uns diese unter der 078/78.78.00 und wir veranlassen den Einsatz unserer Techniker.

Im Falle einer Störung Ihres Budgetzählers kontaktieren Sie uns unter der 078/78.78.00.

Unser Techniker wird sich vor Ort begeben, wenn Ihre Stromversorgung aufgrund eines technischen Problems unterbrochen ist. In zahlreichen Fällen kann das Problem ohne den Einsatz eines Technikers vor Ort gelöst werden. Ihr Budgetzähler ist mit einem unterbrechungsfreien Zeitraum programmiert und Sie verfügen über einen Notkredit.

Daher werden unsere Techniker sich im Falle eines Aufladeproblems oder einer fehlerhaften Chipkarte außerhalb der Dienstzeiten nicht vor Ort begeben. (Sie befinden sich dann in einer unterbrechungsfreien Zeit.)

Verwenden Sie Ihren Notkredit nur im Falle eines Aufladeproblems. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, sobald Sie ihren Notkredit aktiviert haben. Falls Ihr Aufladeproblem auftritt, wenn Ihr Notkredit aufgebraucht ist, werden Sie keinen Strom mehr haben und ORES wird keinen Einsatz durchführen.

Lassen Sie das Gasleck von einem Fachmann reparieren und kontaktieren Sie anschließend ORES unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten), um Ihren Termin innerhalb von 5 Minuten festzulegen. Für die Wiedereröffnung Ihres Zählers sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die von Ihrem Heizungsinstallateur ausgestellte Bescheinigung
  • der von einer anerkannten Prüfstelle verfasste Prüfbericht

Bei Gasgeruch oder Gasaustritt rufen Sie unverzüglich die 0800 87 087 an. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar.

Wenn Sie glauben, dass der Gasaustritt von Ihrer Wohnung kommt, nutzen Sie Ihr Telefon oder Ihr Handy nicht von innen. Öffnen Sie alle Fenster weit, nutzen Sie keine Wärmequellen oder Geräte, die Funken erzeugen können, zünden Sie keine Kerzen an und betätigen Sie nicht die Schalter. Verlassen Sie das Gebäude und denken Sie daran, Ihre Nachbarn zu warnen. Warten Sie anschließend auf den Bereitschafts- oder Rettungsdienst.

Das hängt von Ihrem Fall ab.

 

  1. Ihr Gaszähler befindet sich im Außenbereich (Kasten) oder in einem Gemeinschaftsraum (Appartements)? Prüfen Sie, ob jemand den Absperrhahn Ihres Zählers zugedreht hat.
    • Falls ja, sollten Sie den Hahn aller Ihrer Geräte zudrehen, bevor Sie den Ihres Gaszählers wieder aufdrehen. Setzen Sie anschließend wieder alle Ihre Geräte in Betrieb.
    • Falls nicht, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung (kontaktieren Sie Ihren Heizungstechniker)
  1. Sie haben mehrere erdgasbetriebene Geräte: Falls eines der Geräte nicht funktioniert, sollten Sie prüfen, ob die übrigen noch funktionieren (Gasherd, Heizkessel, Warmwasserbereiter, Einzelheizung).
    • Falls ja, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung.
    • Falls nicht, drehen Sie den Hahn aller Ihrer gasbetriebenen Geräte sowie den Absperrhahn Ihres Gaszählers zu. Wählen Sie die Rufnummer 078/78.78.00.

Öffentliche Beleuchtung

Die Störung betrifft eine oder mehrere Leuchten in Ihrer Straße? Wenn eine unmittelbare Gefahr aufgrund der Störung besteht (z.B. auf der Straße liegender Mast), rufen Sie sofort die 112 an.

Ist dies nicht der Fall, dann melden Sie uns die Störung hier online.

Ab der Meldung verpflichtet sich ORES, die Störung innerhalb von 15 Werktagen zu beheben. Diese Frist gilt für alle Arten von Einsätzen mit Ausnahme von Fehlern im Zusammenhang mit Problemen auf dem Stromnetz und der Aussonderung von Straßenleuchten, die nicht wieder instand gesetzt werden können.

In Notfällen – Verkehrssicherheitsrisiko oder Gefährdung von Fußgängern – kann die Einsatzfrist auf zwei Werktage verkürzt werden.

Die Stromversorgung kann wegen Netzarbeiten in Verbindung mit Instandsetzungsarbeiten zeitweise unterbrochen werden. In diesem Fall handelt es sich um eine geplante Unterbrechung: Unsere Techniker müssen die Strom- oder Gasversorgung unterbrechen, um diese Arbeiten zu ermöglichen. Die von dieser Art von Unterbrechungen betroffenen Anwohner werden immer im Voraus benachrichtigt. Sie können die Informationen zu diesen Unterbrechungen hier einsehen.

Im Falle einer geplanten Stromunterbrechung gelten nachfolgende Empfehlungen:

  • Nehmen Sie nicht den Aufzug
  • sichern Sie Ihre Daten und schalten Sie Ihren Computer vor der Unterbrechung aus
  • öffnen Sie Ihre elektrischen Rollläden und Ihr elektrisches Tor im Voraus
  • vermeiden Sie, Ihren Gefrier- oder Kühlschrank während der Unterbrechung zu öffnen
  • überprüfen Sie die Programmierung Ihrer Elektrogeräte

Im Falle einer nicht geplanten Unterbrechung melden Sie diese bitte so schnell wie möglich unter der Rufnummer 078/78.78.00.

Sie können die Karte mit den Störungen hier einsehen.

Sollte die Störung nicht eingezeichnet sein, prüfen Sie an erster Stelle, ob diese nicht auf Ihre eigene Elektroinstallation zurückzuführen ist. Haben Ihre Nachbarn noch Strom? Funktioniert die Straßenbeleuchtung bei Nacht noch?

Falls ja, liegt das Problem möglicherweise bei Ihnen. Es kann sich zum Beispiel um den Leistungsschutzschalter handeln. Überprüfen Sie also zuerst Ihre eigene Elektroinstallation.

Handelt es sich allem Anschein nach um eine allgemeine Störung, melden Sie Sie uns diese unter der 078/78.78.00 und wir veranlassen den Einsatz unserer Techniker.

Im Falle einer Störung Ihres Budgetzählers kontaktieren Sie uns unter der 078/78.78.00.

Unser Techniker wird sich vor Ort begeben, wenn Ihre Stromversorgung aufgrund eines technischen Problems unterbrochen ist. In zahlreichen Fällen kann das Problem ohne den Einsatz eines Technikers vor Ort gelöst werden. Ihr Budgetzähler ist mit einem unterbrechungsfreien Zeitraum programmiert und Sie verfügen über einen Notkredit.

Daher werden unsere Techniker sich im Falle eines Aufladeproblems oder einer fehlerhaften Chipkarte außerhalb der Dienstzeiten nicht vor Ort begeben. (Sie befinden sich dann in einer unterbrechungsfreien Zeit.)

Verwenden Sie Ihren Notkredit nur im Falle eines Aufladeproblems. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, sobald Sie ihren Notkredit aktiviert haben. Falls Ihr Aufladeproblem auftritt, wenn Ihr Notkredit aufgebraucht ist, werden Sie keinen Strom mehr haben und ORES wird keinen Einsatz durchführen.

Lassen Sie das Gasleck von einem Fachmann reparieren und kontaktieren Sie anschließend ORES unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten), um Ihren Termin innerhalb von 5 Minuten festzulegen. Für die Wiedereröffnung Ihres Zählers sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • die von Ihrem Heizungsinstallateur ausgestellte Bescheinigung
  • der von einer anerkannten Prüfstelle verfasste Prüfbericht

Bei Gasgeruch oder Gasaustritt rufen Sie unverzüglich die 0800 87 087 an. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr erreichbar.

Wenn Sie glauben, dass der Gasaustritt von Ihrer Wohnung kommt, nutzen Sie Ihr Telefon oder Ihr Handy nicht von innen. Öffnen Sie alle Fenster weit, nutzen Sie keine Wärmequellen oder Geräte, die Funken erzeugen können, zünden Sie keine Kerzen an und betätigen Sie nicht die Schalter. Verlassen Sie das Gebäude und denken Sie daran, Ihre Nachbarn zu warnen. Warten Sie anschließend auf den Bereitschafts- oder Rettungsdienst.

Das hängt von Ihrem Fall ab.

 

  1. Ihr Gaszähler befindet sich im Außenbereich (Kasten) oder in einem Gemeinschaftsraum (Appartements)? Prüfen Sie, ob jemand den Absperrhahn Ihres Zählers zugedreht hat.
    • Falls ja, sollten Sie den Hahn aller Ihrer Geräte zudrehen, bevor Sie den Ihres Gaszählers wieder aufdrehen. Setzen Sie anschließend wieder alle Ihre Geräte in Betrieb.
    • Falls nicht, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung (kontaktieren Sie Ihren Heizungstechniker)
  1. Sie haben mehrere erdgasbetriebene Geräte: Falls eines der Geräte nicht funktioniert, sollten Sie prüfen, ob die übrigen noch funktionieren (Gasherd, Heizkessel, Warmwasserbereiter, Einzelheizung).
    • Falls ja, ist Ihr Gerät vielleicht ausgegangen (dann brauchen Sie es nur wieder in Betrieb zu setzen) oder es hat eine Störung.
    • Falls nicht, drehen Sie den Hahn aller Ihrer gasbetriebenen Geräte sowie den Absperrhahn Ihres Gaszählers zu. Wählen Sie die Rufnummer 078/78.78.00.