Zählerstand und Verbrauch

Verbrauchsdaten

Falls Sie den Eindruck haben, Ihr Zähler sei defekt, kontaktieren Sie bitte ORES unter der Rufnummer 078 15 78 01 (montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr und samstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr, außer an Feiertagen). Wir werden zuerst Ihre chronologische Verbrauchsübersicht durchchecken und mit Ihnen prüfen, ob sich nichts an Ihrer Energienutzung geändert hat (neue Geräte, Wechsel des Heizenergieträgers, umständliche Zählerablesung usw.). Denken Sie ebenfalls daran, Ihre Inneneinrichtung überprüfen zu lassen. Ein Stromverlust aufgrund eines Isolierungsdefekts oder einer veralteten Anlage kann zu übermäßigem Verbrauch führen.

Wenn weiterhin Zweifel bestehen, können Sie eine messtechnische Kontrolle Ihres Zählers beantragen. In diesem Fall kommt ein Techniker von ORES bei Ihnen vorbei, um Ihren Zähler mit einem Spezialgerät zu testen.

  • Funktioniert Ihr Zähler normal, so müssen Sie diese Kontrolle bezahlen (ca. 104 Euro ohne MwSt.).
  • Funktioniert Ihr Zähler nicht normal, so wird Ihnen für diesen Einsatz nichts in Rechnung gestellt. Ihr Zähler wird unentgeltlich ausgewechselt; dabei gilt Folgendes:
    • Stellt es sich heraus, dass der Zähler weniger Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, wird eine Berichtigungsnote erstellt und Sie müssen den korrigierten Energieverbrauch nachzahlen.
    • Stellt es sich heraus, dass der Zähler mehr Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, werden die Messdaten entsprechend korrigiert und ihrem Energieversorger übermittelt. Dieser erstellt daraufhin eine Gutschrift.

Falls Sie mit den Ergebnissen der messtechnischen Kontrolle nicht einverstanden sind, können Sie eine Laborkontrolle anfordern. Diese wird Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt, falls Ihr Zähler keinen Defekt aufweist (ca. 860 Euro ohne MwSt.).

Sie haben einmal pro Jahr Anrecht auf die kostenlose Zusendung einer chronologischen Verbrauchsübersicht der vergangenen drei Jahre. Sie können den entsprechenden Antrag über Ihren Kundenbereich einreichen.

 

Zu welchem Zweck?

 

Anhand der chronologischen Verbrauchsübersicht können Sie sich ein klares Bild über Ihren Energieverbrauch machen.

 

Wann?

 

Die chronologische Verbrauchsübersicht fragen Sie am besten kurz nach Ihrer letzten Zählerablesung an. Dann können Sie Ihre Verbrauchsdaten über drei Jahre vergleichen oder Ihre Verbrauchsdaten mit denen der früheren Bewohner der vergangenen zwei Jahre genau vergleichen.

Sie können diesen chronologischen Überblick selbstverständlich auch zu einem anderen Zeitpunkt anfragen, beispielsweise wenn Sie die Anbringung von Sonnenkollektoren planen und deren Auswirkungen auf den Energieverbrauch Ihres Haushalts genauer ermitteln möchten.

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Es gibt einfache Mittel, um die energiefressenden Geräte in Ihrer Wohnung ausfindig zu machen. Sie können beispielsweise die verschiedenen Schutzschalter der Verteilertafel Ihrer Wohnung ein- und ausschalten. So können Sie jeden Stromkreis und den Einfluss der verschiedenen Geräte auf Ihren Energieverbrauch prüfen. Sie können auch sämtliche Sicherungen der Verteilertafel ausschalten: Falls Ihr Zähler dann stillsteht, sind Sie sicher, dass die Energie effektiv zu 100 % in Ihrer Wohnung verbraucht wird.

Bestehen weiterhin Zweifel, so sollten Sie unmittelbar unseren Kundendienst unter der Rufnummer 078/15.78.01. kontaktieren. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, dass das Problem nicht durch Ihre eigene Inneneinrichtung bedingt ist. Denn wenn unser Techniker bei Ihnen zum Einsatz kommt und das Problem nicht durch den Zähler oder das Netz bedingt ist, könnten Ihnen hohe Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.

Zählerablesung

Sie finden alle Infos, die Sie benötigen, auf dieser Seite.

Wir raten Ihnen an, uns Ihren Zählerstand unmittelbar online mitzuteilen, und zwar über dieses Tool. Dazu sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen und das Schreiben zur Hand haben, dass Ihnen zugeschickt wurde; darauf finden Sie nämlich Ihren Zugangscode, Ihren EAN Code und Ihre Zählernummer.

Falls es Ihnen nicht gelingt, uns Ihren Zählerstand online mitzuteilen, können Sie ihn über unser Indexphone unter der Rufnummer 078/15.70.01 angeben.

  • Falls es sich um Vertragsdaten handelt (Name, Versandadresse des Schreibens usw.), bitten wir Sie, Ihren Energieversorger zu kontaktieren.
  • Falls es sich um technische Daten handelt (Zählernummer, Register usw.), bitten wir Sie, uns dies unter der Rubrik " Kontaktieren Sie uns " mitzuteilen.

Wenn Sie den Energieversorger wechseln, schickt ORES Ihnen ein Schreiben mit der Bitte, Ihre Zählerstände per Telefon oder Internet mitzuteilen.

  1. Die Kunden mit Fernablesung bzw. monatlicher Zählerablesung brauchen in diesem Fall nichts zu unternehmen. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Versorgerwechsels wird auf der Basis der nächsten Ablesung berechnet.
  2. Falls dies nicht Ihr Fall ist und Sie umziehen, obliegt es Ihnen, Ihre Zählerstände Ihrem Energieversorger mitzuteilen. Wir raten Ihnen an, das Formular runterzuladen und auszufüllen, das von der wallonischen Energiekommission CWaPE für die Übernahme der Energieträger erstellt wurde. Es wird Ihnen die Formalitäten erleichtern.

Ihren EAN-Code finden Sie auf Ihrer Energierechnung oder Ihrem Schreiben bezüglich der Zählerablesung. Es handelt sich um eine 18-stellige Zahl.

Falls Sie keine Rechnung zur Hand haben, können Sie Ihren EAN-Code anhand Ihrer Zählernummer hier online wiederfinden.

Nur wenn der Zähler abgelesen wird, stimmt auch die Abrechnung Ihres Verbrauchs. ORES ist für die Ablesung der Verbrauchsdaten auf Ihrem Zähler zuständig, um sie dann Ihrem Energieversorger zu übermitteln. Letzterer stellt abschließend Ihre Rechnung auf, die Ihrem effektiven Energieverbrauch entspricht.

Ihr Zählerstand wird am ersten Tag des Monats, der auf Ihren Ablesemonat folgt, gespeichert. Wenn Ihr Ablesemonat beispielsweise September ist, wird Ihr Zählerstand am 1. Oktober automatisch gespeichert.

Sie finden Ihren Ablesemonat unter diesem Link.

Eine Zählerablesung auf Anfrage kann – außerhalb des Zeitraums der jährlichen Zählerablesung – sowohl von Ihnen selbst als auch von ORES oder Ihrem Energieversorger beantragt werden. Dies nennt man eine ‚Sonderablesung des Zählers‘. Sie kann vorkommen, wenn Ihr Zählerstand aussteht oder Zählerstände, die falsch erscheinen, validiert werden müssen.

Rufen Sie uns unter 078 15 78 01 an, um eine Sonderablesung Ihres Zählers zu beantragen, oder planen Sie anhand dieses Tools direkt einen Termin online.

Alles Wissenswerte dazu finden Sie auf dieser Seite.

Der Gesetzgeber kann uns dazu auffordern, den Energieverbrauch in folgenden Fällen abzuschätzen:

  • Die Zähler sind nicht zugänglich (der Kunde ist abwesend, die Zählerstände wurden nicht mitgeteilt usw.)
  • Der mitgeteilte Verbrauch scheint völlig unrealistisch gegenüber dem zuletzt abgelesenen Zählerstand (ungewöhnlich hoch oder „verrückte“ Zahlen) und konnte beim Kunden nicht überprüft werden.

ORES schätzt daraufhin Ihre Zählerstände unabhängig und zuverlässig ab, unter Berücksichtigung der chronologischen Übersicht Ihres Energieverbrauchs. Für Erdgas beachtet ORES auch die Temperaturschwankungen (Gradtage) während des Verbrauchszeitraums. Eine Abschätzung weicht jedoch zwangsläufig von der Realität ab; deshalb ist es besser, Ihre Zählerstände immer mitzuteilen, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Falls Sie feststellen, dass Ihr Zählerstand falsch ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieversorger. Er wird dann Kontakt mit ORES aufnehmen, um eine erneute Ablesung zu beantragen und den Zählerstand gegebenenfalls zu korrigieren.

Auch wenn der Fehler zu Ihren Gunsten ist, raten wir Ihnen an, Ihren Energieversorger zu benachrichtigen. Sie könnten nämlich beim Erhalt Ihrer nächsten Berichtigungsrechnung eine böse Überraschung erleben ...

Rechnung und bescheinigung

Ihr Energieversorger erstellt Ihre Zwischenrechnung oder Endabrechnung. Somit ist er derjenige, der Ihnen zu Ihrer Rechnung Auskunft geben kann. Wenn Sie nach Überprüfung Ihrer Rechnung feststellen, dass diese fehlerhaft ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, um diese zu beanstanden:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger;
  2. oder füllen Sie das Standardbeschwerdeformular auf der Website Ihres Energieversorgers aus;
  3. oder senden Sie Ihrem Energieversorger ein Einschreiben.

Vergessen Sie auf jeden Fall nicht zu erwähnen, welchen Teil der Rechnung Sie beanstanden und aus welchen Gründen. Ihr Energieversorger hat anschließend 10 Werktage Zeit, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Beanstandung gerechtfertigt ist oder nicht oder ob Ihre Beanstandung weiter untersucht werden muss.

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Streitfälle und Beanstandungen.

Sollten die Zählerstände auf Ihrer Rechnung von denjenigen, die Sie auf Ihrem Zähler abgelesen haben, stark abweichen, kontaktieren Sie ORES über die Rufnummer 078/15.78.01 (montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr / außer an Feiertagen). So können Sie die Informationen überprüfen und diese gegebenenfalls berichtigen lassen. Diese neuen Informationen werden anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt, damit er eine neue Rechnung erstellt.

Der Sozialtarif ist ein Sondertarif, der den geschützten Kunden vorbehalten ist, während der Höchsttarif der höchste aller Tarife ist und nur in bestimmten Sonderfällen angewandt wird.

 

Der Sozialtarif

 

Der Sozialtarif wird alle 6 Monate von der Kommission für die Regulierung des Elektrizitäts- und Gasmarktes (kurz KREG) ausgerechnet und veröffentlicht. Er ist der Gleiche für ganz Belgien und den geschützten Kunden vorbehalten.

Für Strom gibt es drei verschiedene Sozialtarife, die den drei Zählertypen entsprechen: Einfachtarif (normaler Tarif), Zweifachtarif und ausschließlicher Nachttarif. Für Gas gibt es nur einen einzigen Sozialtarif.

 

Der Höchsttarif

 

Der Höchsttarif wird alle 6 Monate von Ihrem Verteilernetzbetreiber (VNB) ausgerechnet und von der KREG genehmigt.

  • er wird für die Kunden in Sonderfällen angewandt: falls der VNB zwar ihr sozialer Energieversorger ist, sie ihren Status als geschützten Kunden jedoch verloren oder sich noch nicht für einen anderen Energieversorger entschieden haben
  • falls der VNB ihr vorübergehender Energieversorger wird
  • falls Sie dem Höchsttarif unterliegen, sollten Sie Ihre Situation schnellstmöglich in Ordnung bringen, da Sie bei Anwendung dieses Tarifs für Ihren Energieverbrauch den höchsten Marktpreis zahlen

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Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zahlungsplan mit Ihrem Energieversorger vereinbaren.

Weitere Infos finden Sie auf der Website der Wallonischen Kommission für Energie.

Falls Sie den Eindruck haben, Ihr Zähler sei defekt, kontaktieren Sie bitte ORES unter der Rufnummer 078 15 78 01 (montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr und samstags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr, außer an Feiertagen). Wir werden zuerst Ihre chronologische Verbrauchsübersicht durchchecken und mit Ihnen prüfen, ob sich nichts an Ihrer Energienutzung geändert hat (neue Geräte, Wechsel des Heizenergieträgers, umständliche Zählerablesung usw.). Denken Sie ebenfalls daran, Ihre Inneneinrichtung überprüfen zu lassen. Ein Stromverlust aufgrund eines Isolierungsdefekts oder einer veralteten Anlage kann zu übermäßigem Verbrauch führen.

Wenn weiterhin Zweifel bestehen, können Sie eine messtechnische Kontrolle Ihres Zählers beantragen. In diesem Fall kommt ein Techniker von ORES bei Ihnen vorbei, um Ihren Zähler mit einem Spezialgerät zu testen.

  • Funktioniert Ihr Zähler normal, so müssen Sie diese Kontrolle bezahlen (ca. 104 Euro ohne MwSt.).
  • Funktioniert Ihr Zähler nicht normal, so wird Ihnen für diesen Einsatz nichts in Rechnung gestellt. Ihr Zähler wird unentgeltlich ausgewechselt; dabei gilt Folgendes:
    • Stellt es sich heraus, dass der Zähler weniger Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, wird eine Berichtigungsnote erstellt und Sie müssen den korrigierten Energieverbrauch nachzahlen.
    • Stellt es sich heraus, dass der Zähler mehr Energieverbrauch als Ihren tatsächlichen Verbrauch aufgezeichnet hat, werden die Messdaten entsprechend korrigiert und ihrem Energieversorger übermittelt. Dieser erstellt daraufhin eine Gutschrift.

Falls Sie mit den Ergebnissen der messtechnischen Kontrolle nicht einverstanden sind, können Sie eine Laborkontrolle anfordern. Diese wird Ihnen ebenfalls in Rechnung gestellt, falls Ihr Zähler keinen Defekt aufweist (ca. 860 Euro ohne MwSt.).

Sie haben einmal pro Jahr Anrecht auf die kostenlose Zusendung einer chronologischen Verbrauchsübersicht der vergangenen drei Jahre. Sie können den entsprechenden Antrag über Ihren Kundenbereich einreichen.

 

Zu welchem Zweck?

 

Anhand der chronologischen Verbrauchsübersicht können Sie sich ein klares Bild über Ihren Energieverbrauch machen.

 

Wann?

 

Die chronologische Verbrauchsübersicht fragen Sie am besten kurz nach Ihrer letzten Zählerablesung an. Dann können Sie Ihre Verbrauchsdaten über drei Jahre vergleichen oder Ihre Verbrauchsdaten mit denen der früheren Bewohner der vergangenen zwei Jahre genau vergleichen.

Sie können diesen chronologischen Überblick selbstverständlich auch zu einem anderen Zeitpunkt anfragen, beispielsweise wenn Sie die Anbringung von Sonnenkollektoren planen und deren Auswirkungen auf den Energieverbrauch Ihres Haushalts genauer ermitteln möchten.

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Es gibt einfache Mittel, um die energiefressenden Geräte in Ihrer Wohnung ausfindig zu machen. Sie können beispielsweise die verschiedenen Schutzschalter der Verteilertafel Ihrer Wohnung ein- und ausschalten. So können Sie jeden Stromkreis und den Einfluss der verschiedenen Geräte auf Ihren Energieverbrauch prüfen. Sie können auch sämtliche Sicherungen der Verteilertafel ausschalten: Falls Ihr Zähler dann stillsteht, sind Sie sicher, dass die Energie effektiv zu 100 % in Ihrer Wohnung verbraucht wird.

Bestehen weiterhin Zweifel, so sollten Sie unmittelbar unseren Kundendienst unter der Rufnummer 078/15.78.01. kontaktieren. Vergewissern Sie sich jedoch vorab, dass das Problem nicht durch Ihre eigene Inneneinrichtung bedingt ist. Denn wenn unser Techniker bei Ihnen zum Einsatz kommt und das Problem nicht durch den Zähler oder das Netz bedingt ist, könnten Ihnen hohe Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.