Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
TVA-Bescheinigung 6%
Der Mehrwertsteuersatz wird gemäß den Informationen angewandt, über die ORES zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung verfügt. Falls dieser nicht stimmt, können Sie uns dies innerhalb eines Monats ab dem Erhalt unserer Rechnung mitteilen
- schriftlich an:
Zu Händen der Rechnungsstellungsabteilung von ORES
Avenue Jean Mermoz, 14
6041 Gosselies
- per E-Mail an financesfacturationtravaux@ores.be
In welchen Fällen kann ich vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % profitieren?
Um vom Mehrwertsteuersatz von 6 %zu profitieren, müssen Sie diese drei Bedingungen erfüllen
- Ihre Wohnung muss mindestens 10 Jahre alt sein.
- Ihre Wohnung wird ausschließlich oder hauptsächlich als Privatwohnung genutzt.
- Die ausgeführten Arbeiten (Umbau, Renovierung, Sanierung, Ausbesserung, Instandsetzung oder Unterhalt, mit Ausnahme der Reinigung) werden Ihnen als Endverbraucher (d. h. Eigentümer, Nutznießer, Mieter …) direkt in Rechnung gestellt.
Es ist außerdem möglich, für den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohngebäudes vom Mehrwertsteuersatz von 6 % zu profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welcher Mehrwertsteuersatz wird angewandt, wenn ich nicht vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren kann?
Wenn Sie eine der oben stehenden Bedingungen nicht erfüllen, beträgt der Mehrwertsteuersatz 21 %.
HINWEIS: Der Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt ausschließlich für technische Leistungen. (Die Mehrwertsteuer für den Netzzugriff beträgt beispielsweise immer 21 %.)