Was können Sie mit Ihrer überschüssigen Stromerzeugung machen?
Wenn Ihre Fotovoltaik-Erzeugungsanlage AB DEM 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend und erfolgt kostenlos. Mit dem Smart Meter können Sie unter anderem:
- Ihre Einspeisung bei einem Energieversorger Ihrer Wahl vermarkten;
- an einer Energieteilung.
Wenn Sie nicht vom Ausgleich profitieren oder darauf verzichten, können Sie den Strom, den Sie ins Netz einspeisen, entweder an einen Energieversorger oder im Rahmen einer Energieteilung verkaufen.
Sie bezahlen keine Netznutzungsgebühren für den Strom, den Sie einspeisen.
Vermarktung der Stromerzeugung bei einem Stromversorger
Ab dem 01.01.2024 wird es in der Wallonie möglich sein, den Strom, den Sie erzeugen, an einen Stromversorger zu verkaufen.
Der Preis für den Strom, den Sie aus dem Netz entnehmen bzw. ins Netz einspeisen, muss mit Ihrem Energieversorger festgelegt werden. Sie bezahlen auch Festkosten für die Netznutzung, jedoch nur im Rahmen der Stromentnahme. Darüber hinaus können Sie zwei Energieversorger haben: einen für den Strom, den Sie aus dem Netz entnehmen, und einen weiteren für den Strom, den Sie verkaufen.
Bedingungen, um Ihren Strom weiterzuverkaufen
- ausrüstung mit einem Smart Meter, der die entnommene und die eingespeiste Energie getrennt aufzeichnet;
- abschluss eines Vertrags mit einem Energieversorger.
Strom im rahmen einer Energieteilung teilen oder verkaufen
Die Mitglieder einer Energieteilung können wählen, ob Sie den geteilten Strom kostenlos oder gegen Bezahlung zur Verfügung stellen.
Diese Modalitäten werden in der Vereinbarung zwischen den Teilnehmern festgelegt.
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