ORES arbeitet mit den ÖSHZs zusammen, um Kunden bei Schwierigkeiten wegen der Energie zu unterstützen. Wenn sich die geschützten Kunden in Schwierigkeiten befinden, können ORES oder der Kunde die Einsetzung einer Lokalen Kommission für Energie (LKE) beantragen. Sie beurteilt dann die Situation und trifft ihre Entscheidung im Interesse aller.

Wer ist bei einer LKE zugegen?

Die LKE setzen sich aus einem Vertreter, der vom Sozialhilferat der Gemeinde benannt wird, einem Vertreter des ÖSHZ sowie einem Vertreter von ORES zusammen.

Die LKE können in drei Fällen eingreifen:

Wiederholter Zahlungsverzug

Die LKE beurteilt Ihre soziale und finanzielle Situation, um eine Lösung für Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu finden.

Sie tritt zusammen, wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben einen Vorauszahlungszähler für Strom, der an einen Leistungsbegrenzer gekoppelt ist;
  2. Sie verbrauchen seit mehr als zwei Monaten Strom mit einem Leistungsbegrenzer;
  3. Sie sind nicht in der Lage, die Ihnen ausgestellten Rechnungen zu bezahlen.

Unter diesen Umständen kann sie Folgendes entscheiden:

  • den gegebenenfalls fortbestehenden Verbrauch mit Leistungsbegrenzer;
    • die Deaktivierung des Leistungsbegrenzers wird außerhalb der Winterperiode vom 1. November bis zum 31. März stattfinden;
  • ihnen einen Zahlungsplan zu gewähren;
  • einen Teil der Schuld vom Wallonischen Energiefonds übernehmen zu lassen (Budgetbetreuung Pflicht).

Winternotversorgung mit Gas

  • Wenn Sie ein geschützter Kunde sind, der über einen aktiven Vorauszahlungszähler für Gas verfügt, und wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr Gas in der Winterzeit im Voraus zu bezahlen, können Sie Unterstützung bei ORES beantragen mittels  dieses Formulars, das Ihnen im Lauf des Monats September jedes Jahres zugeschickt wird. Diese Hilfe kann NUR während der Winterperiode gewährt werden, die vom 1. November bis zum 31. März läuft.
  • Wenn Sie beim sozialen Energieversorger wirklich geschützt sind und über einen Vorauszahlungszähler verfügen, wird Ihnen die Unterstützung vorübergehend gewährt, bis die LKE eine endgültige Entscheidung trifft.
  • Wenn sich die LKE bereit erklärt, Ihnen eine Unterstützung zu gewähren, können Sie Ihren Zähler zu einem Preis wiederaufladen, der 30% des geltenden Sozialtarifs entspricht.
  • Wenn die LKE keine Unterstützung gewährt, werden Sie den während der Zeit der vorübergehenden Gewährung getätigten Verbrauch erstatten und weiterhin Ihren Zähler wiederaufladen müssen.

Verlust des sozialen Schutzes

Wenn Sie Ihren Status eines geschützten Kunden verlieren, können Sie von ORES nicht mehr mit Energie versorgt werden und müssen einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger abschließen.

Warum kann man seinen Status eines geschützten Kunden verlieren?

  • Sie genießen einen regionalen Schutz und bringen keine neue Schutzbescheinigung bei (eine neue Bescheinigung muss jedes Jahr bei ORES eingereicht werden).
  • Sie genießen einen föderalen Schutz und Sie werden nicht mehr in der Datenbank des FÖD Wirtschaft geführt. In diesem Fall wird der soziale Energieversorger ORES Sie weiterhin versorgen, bis Sie einen Vertrag mit einem kommerziellen Energieversorger abschließen oder eine neue Schutzbescheinigung beibringen. In der Zwischenzeit müssen Sie Ihre Energie zum höchsten Marktpreis bezahlen.

Wenn Sie die Gefahr laufen, Ihren Status eines geschützten Kunden und die damit verbundenen Vorteile zu verlieren, tritt die LKE zusammen, um zu bestimmen, was zu tun ist.

Was wird von der LKE beschlossen?

  • Die Aufrechterhaltung der Versorgung, wenn in der Zwischenzeit Sie, Ihr Vertreter oder Ihr ÖSHZ den Nachweis für die Verlängerung des Schutzstatus erbracht haben (wenn der Nachweis für den Schutzstatus für die vorherige Zeit ohne Schutz erbracht werden kann, wird der Sozialtarif bei Ihnen retroaktiv zur Anwendung kommen).
  • Die Bestätigung, dass Ihnen der Status eines geschützten Kunden nicht mehr zusteht, und gegebenenfalls die Gewährung einer Frist für den Abschluss eines Vertrags mit einem kommerziellen Versorger.
  • Die Aussetzung der Energieversorgung Ihres Wohnsitzes, wenn Sie nicht das Nötige unternommen haben, um die Situation in Ordnung zu bringen.

Wiederholter Zahlungsverzug

Die LKE beurteilt Ihre soziale und finanzielle Situation, um eine Lösung für Ihre Zahlungsschwierigkeiten zu finden.

Sie tritt zusammen, wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen:

  1. Sie haben einen Vorauszahlungszähler für Strom, der an einen Leistungsbegrenzer gekoppelt ist;
  2. Sie verbrauchen seit mehr als zwei Monaten Strom mit einem Leistungsbegrenzer;
  3. Sie sind nicht in der Lage, die Ihnen ausgestellten Rechnungen zu bezahlen.

Unter diesen Umständen kann sie Folgendes entscheiden:

  • den gegebenenfalls fortbestehenden Verbrauch mit Leistungsbegrenzer;
    • die Deaktivierung des Leistungsbegrenzers wird außerhalb der Winterperiode vom 1. November bis zum 31. März stattfinden;
  • ihnen einen Zahlungsplan zu gewähren;
  • einen Teil der Schuld vom Wallonischen Energiefonds übernehmen zu lassen (Budgetbetreuung Pflicht).

Wichtig:

Denken Sie daran, jedes Jahr Ihre Bescheinigung einzureichen oder unverzüglich einen kommerziellen Energieversorger zu finden, sobald Sie das Schreiben von ORES erhalten, wonach Ihr Status als geschützter Kunde verlängert werden muss bzw. abgelaufen ist.