Versorgungssicherheit im Energiebereich
Für den Winter 2022-2023 gehen die föderalen Behörden derzeit davon aus, dass es wahrscheinlich nicht nötig sein wird, einen Lastabwurf im Bereich der Stromversorgung durchzuführen (das heißt, eine Abschaltung vorzunehmen, um ein Blackout zu vermeiden) oder die Nutzung von Erdgas einschränken zu müssen.
Um die Energieversorgung sicherzustellen, haben Europa und die Föderalregierung Notfallszenarien ausgearbeitet, die abschnittsweise und unter bestimmten Bedingungen umgesetzt werden können.
Lastabwurf im Strombereich
Der Lastabwurf ist eine Maßnahme, die von der Föderalregierung in Absprache mit Elia (dem Betreiber des Stromübertragungsnetzes) ergriffen wird, um die Stromversorgung in bestimmten Gebieten während einigen Stunden gezielt zu unterbrechen.
Die Entscheidung für einen Lastabwurf ist gerechtfertigt, wenn eine Stromknappheit droht, die zu einem Blackout führen kann.
Maßnahmen zur Vorbeugung eines Lastabwurfs:
- Unterbrechung der Stromversorgung der großen industriellen Verbraucher, mit deren Einverständnis
- Ermunterung aller Verbraucher (einschließlich der breiten Öffentlichkeit), ihren Verbrauch während diesen Zeitspannen zu senken
- Verbot der Nutzung von Strom für bestimmte Anwendungen: Werbebeleuchtung, Klimaanlage …
- als letztes Mittel: die gezielte Abschaltung in bestimmten ländlichen Gebieten des Landes. In diesem Fall handelt es sich um einen Lastabwurf.
Hier finden Sie die Liste der Straßen, die vom Lastabwurf betroffen sind.
Ist meine Straße von einem Lastabwurf im Strombereich betroffen?
Achtung!
Die Listen der Straßen im Lastabwurfplan enthalten nicht erschöpfende, lediglich als Hinweis dienende Informationen, die dem tatsächlichen Zustand der Verteilernetzinfrastruktur (Nieder- und Mittelspannung) zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechen. Die Netzinfrastruktur und ihr Zustand können sich infolge von geplanten oder ungeplanten Betriebsarbeiten im Rahmen der Wartung, des Ausbaus oder der Außerbetriebsetzung des Netzes oder infolge äußerer Umstände jederzeit ändern. Dies bedeutet, dass ein Netznutzer nicht immer durch dieselbe Station versorgt wird.
Darüber hinaus werden alle Anschlüsse in einer Straße nicht unbedingt durch dieselbe Verteilerstation versorgt. Deshalb bieten die erteilten Informationen keine feste Garantie bezüglich der Nieder- oder Mittelspannungsanschlüsse, die im Lastabwurfplan oder in einem Abschnitt dieses Plans vermerkt sind oder nicht.
Die Netzbetreiber lehnen daher jegliche Haftung ab, die sich aus dieser Liste ergeben könnte, und zwar nicht nur aus einer Fehlinterpretation der lediglich als Hinweis dienenden Informationen, sondern auch aus eventuellen Ungenauigkeiten, Abweichungen oder Fehlern in der Liste oder aus Änderungen, die im Vergleich zu dieser Liste vor Ort vorgenommen werden. Der Lastabwurfplan, der im Falle eines Stromengpasses umgesetzt wird, ist derjenige, der ab dem 1. November 2015 für gültig erklärt wurde.
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