Verteilertarife verstehen

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2024 ist der Verteilertarif für sämtliche Kunden im Betriebsgebiet von ORES identisch.

Comprendre Facture

Der Abnahmetarif 

Der Abnahmetarif wird für den Energieabnahme von Strom (fr) oder Erdgasnetz angewendet. Das heißt, die Energie, die aus dem ORES-Netz entnommen wird, um in Ihrer Wohnung verwendet zu werden.

Der Transporttarif

Der Transporttarif gilt für die Deckung der Transportkosten von Hochspannungsstrom von Elia. Der Transporttarif für Erdgas (Hochdrucktransport vonseiten des Übertragungsnetzbetreibers Fluxys) ist im Energiepreis enthalten.

Der Einspeisetarif

Der Einspeisetarif wird für die Stromeinspeisung ins Netz angewandt, d. h. für den Stromanteil, den Sie erzeugen, jedoch nicht für Ihre Eigenversorgung nutzen. Er findet nur für dezentrale Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kVA Anwendung.

Bei Personen, die Solarmodule mit einer geringeren Leistung als 10 kVA haben, wird der Prosumertarif angewandt.

Erfahren Sie mehr über die Einspeisetarife für Strom (fr) und Erdgas (fr).

Prosumententarif

Informationen zum Prosumer-Tarif finden Sie hier.

Chronologische Übersicht über die Tarife

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl ein, um alle relevanten Dokumente zu suchen.

Was ist in den Netzkosten enthalten?

Die Strom-und Erdgasrechnungen umfassen eine Kostenstelle « Netzkosten » oder « Transport- und Verteilertarife ». Mehrere Aspekte sind darin enthalten:

  • die Kosten des Übertragungsnetzes;
  • die Kosten der belgischen Energiepolitik (föderaler Beitrag und strategische Reserve);
  • die Förderung der Energieerzeugung durch erneuerbare Energieträger (Offshorewindkraft - Anschluss und Ökozertifikate - sowie Ökozertifikate im Zusammenhang mit der Fotovoltaikerzeugung – Solwatt-Plan);
  • die Steuern und übrigen Abgaben;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (kurz « GWV »): Anbringung und Verwaltung der Budgetzähler für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, soziale Energieversorgung;
  • die Gemeinwohlverpflichtungen (GWV) im Zusammenhang mit der kommunalen öffentlichen Beleuchtung;
  • die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Eigentums und zur Förderung der ökologischen Energie;
  • der Betrieb des Verteilernetzes;
  • die Einkommenssteuer;
  • die Auszahlung der Dividenden an die Aktionäre.