Ich ziehe an eine neue Adresse

Demenagement

Welche Schritte sind zu unternehmen?

  • Wenn die Zähler offen sind, können Sie das Formular zur Übernahme der Energien ausfüllen und es vom vorherigen Bewohner oder vom Eigentümer des Gebäudes (oder seinem Bevollmächtigten) gegenzeichnen lassen. Senden Sie es schnellstens an Ihren Energieversorger.
  • Wenn die Zähler geschlossen sind, nehmen Sie Kontakt mit einem Energieversorger (für Strom und Gas) auf, um schnellstens einen Energieversorgungsvertrag abzuschließen. Sobald Ihr Vertrag mit dem Energieversorger offiziell bestätigt wurde, kontaktieren Sie ORES unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten), um den bzw. die Zähler zu öffnen.
  • Wir raten Ihnen an, schnellstmöglich die notwendigen Schritte für den Abschluss eines Energieversorgungsvertrags zu unternehmen. Ohne einen offiziellen Vertrag mit einem Energieversorger, wird ein Regularisierungsverfahren in die Wege geleitet und Ihr Zähler wird möglicherweise geschlossen. Sie haben dann keinen Strom und/oder kein Gas mehr. Dieses Verfahren ist darüber hinaus mit Kosten für das erneute Öffnen des Zählers verbunden.
Photovoltaique Produire Mon Energie

Ich ziehe in ein Wohnung mit einer bereits vorhandenen Photovoltaikanlage ein.

Wie kann ich von der Prosumentenprämie profitieren?

Sie müssen dieses Formular herunterladen, es ausfüllen und an uns zurücksenden.

Frage zum Thema

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Wenn Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind und die erforderlichen Schritte bei einem Energieversorger nicht unternommen wurden, wurde ein Regulierungsverfahren in die Wege geleitet. Sie müssen das Formular so schnell wie möglich ordnungsgemäß ausfüllen und (in dem vorfrankierten Umschlag) zurücksenden. Ansonsten wird eine Sperrung Ihres Zählers geplant, was mit Mehrkosten für Sie verbunden ist.

Um einen geschlossenen Zähler öffnen zu lassen:

  1. müssen Sie zuerst einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen;
  2. anschließend brauchen Sie nur noch die Inbetriebsetzung des Zählers unter der Rufnummer 078/15.78.01 (Wähltaste 1 – Arbeiten) zu beantragen.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Gasversorgung einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt.

Wann ist dieses Dokument erforderlich?

  • Umzug/Einzug
  • Hausverkauf
  • Scheidung/Trennung
  • Todesfall

Die Zählerstände müssen abgelesen werden und auf diesem Formular angegeben werden. Dort findet man auch die Angaben der beiden Kunden wieder (austretender Kunde und „übernehmender“ Kunde). Dieses Dokument muss anschließend Ihrem Energieversorger übermittelt werden.

Das Dokument zur Übernahme der Energien ist sehr wichtig, da es rechtlich bindend ist. Im Streitfalle über die abgelesenen Zählerstände kann es als Beweismittel angefordert werden. Sie müssen also eine Abschrift des Dokuments behalten.

Selbst wenn Sie die Identität des übernehmenden oder austretenden Kunden (je nach Lage) nicht kennen, müssen Sie dieses Dokument dennoch ausfüllen und Ihrem Energieversorger zurücksenden.

Auf dem Anforderungsschreiben für Ihre Zählerstände, das Sie erhalten, finden Sie die Nummer des bzw. der Zähler, über welche die Energieversorgung Ihrer Wohnung erfolgt.

Bei der Stromversorgung geht es noch schneller: Sie schalten einfach den Hauptschutzschalter ab, um zu prüfen, dass dies effektiv Ihr Zähler ist. Falls Ihre Wohnung dann nicht mehr mit Strom versorgt wird, handelt es sich garantiert um Ihren Zähler …

Bei der Erdgasversorgung brauchen Sie oftmals nur Ihren Heizkessel oder Gasherd einzuschalten und zu prüfen, welcher Zähler dreht und - nach Abschaltung der Geräte – wieder stillsteht.

Eine solche Situation ist nicht normal. So bringen Sie diese in Ordnung:

  1. Sie sind soeben in eine neue Wohnung eingezogen: Sie müssen schnellstens einen Vertrag mit einem Energieversorger Ihrer Wahl für diese Adresse abschließen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig – insofern dies noch möglich ist – das Dokument zur Übernahme der Energien mit dem vorherigen Bewohner der Wohnung auszufüllen.
  2. Sie erhalten weiterhin Rechnungen, die an den ehemaligen Besitzer/Mieter adressiert sind:

Folgendes ist möglich:

      • Der vorherige Besitzer/Mieter hat seinen Energieversorger nicht über seinen Umzug informiert. Wir empfehlen Ihnen, diesen sowie auch Ihren eigenen Energieversorger schnellstmöglich zu benachrichtigen.
      • Das Dokument zur Übernahme der Energien wurde entweder gar nicht oder nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt und der neue Energieversorger kann daher die erforderlichen Formalitäten nicht erledigen.
  1. Sie erhalten keine Energierechnung:

Folgendes ist möglich:

      • Sie haben keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Holen Sie dies schnellstmöglich nach, um im Nachhinein unnötige Kosten zu vermeiden.
      • Ein Fehler hat sich in Ihre Akte eingeschlichen. Benachrichtigen Sie schnellstens Ihren Energieversorger.

In den Fällen 2 und 3 kann Ihr Energieversorger Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen, falls Sie die den Energieverbrauch nicht bezahlen.